Mehr Infos

Nach Planung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden auf nationaler Ebene untersagt werden.

Die geplante Maßnahme

Die BaFin hat dazu am 29.11.2018 den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit bereitet sich die deutsche Aufsicht auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor. Laut BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele stellen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase „Binäre Optionen ein besonders verlockendes Angebot für Kleinanleger dar“. Weiter betont Frau Roegele in diesem Zusammenhang:

  • „Sie können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen.“
  • „Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind.“

Das Problem

Die BaFin sieht Risiken und damit erhebliche Anlegerschutzbedenken vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Vor allem gelte dies für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Binäre Optionen werden, anders als andere Finanzinstrumente, auch nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Den Preis setze der Anbieter vielmehr selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen könnten. Für Kleinanleger sei es wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten äußerst schwierig, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen. Daneben agierten Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Also stünden die Interessen der Anbieter in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.

Die angedachte Problemlösung

Bereits jetzt sei die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger in der Europäischen Union aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA untersagt. Mit der beabsichtigten Allgemeinverfügung der BaFin solle nach dem Ende der Geltungsdauer der Maßnahme der ESMA die Untersagung aufrechterhalten werden.

Auf der BaFin-Website ist die geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Bis zum 20.12.2018 besteht Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

Quellen: Pressemitteilung der BaFin v. 29.11.2018 und Juris das Rechtsportal

RH