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Darf Ärztin für Abtreibung werben? Dazu hat am 12.10.2018 das LG Gießen zu Az. 3 Ns – 406 Js 15031/15 die Verurteilung einer Ärztin im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft bestätigt.

Was ist passiert?

Das AG Gießen hatte die Ärztin wegen Bereitstellung von Informationen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die Ärztin habe sich gemäß § 219a StGB strafbar gemacht.

Darf Ärztin für Abtreibung werben? Dazu das LG Gießen:

Die Entscheidung

Das LG Gießen hat am 12.10.2018 zu Az. 3 Ns – 406 Js 15031/15 das Urteil des Amtsgerichts zur Verurteilung einer Ärztin im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft bestätigt. Die Ärztin dürfe nicht für Abtreibung werben, so das LG.

Darf Ärztin für Abtreibung werben? Öffentliches Anbieten des Schwangerschaftsabbruchs

Entgegen der Verhandlung vor dem Amtsgericht herrschte nach Auffassung des Landgerichts in der Hauptverhandlung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung Einigkeit, dass die Angeklagte durch ihren Internetauftritt entgegen § 219a StGB öffentlich den Schwangerschaftsabbruch angeboten hat. § 219a Abs. 1 StGB hat folgenden Wortlaut:

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1.eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder2.Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignunganbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Darf Ärztin für Abtreibung werben? Ansicht der Verteidigung

Die Verteidigung habe die Auffassung vorgetragen, dass dieses Verbot verfassungswidrig sei, so das LG. Begründung: Es verletze die Angeklagte in ihrer Berufsausübungs- und Meinungsfreiheit unverhältnismäßig. Das Landgericht ist dem nicht gefolgt. In seiner Urteilsbegründung hat es betont, dass es in einem Rechtsstaat nicht Aufgabe der Gerichte sei, eigenes politisches Ermessen an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quellen: Pressemitteilung des LG Gießen Nr. 20/2018 v. 12.10.2018 und Juris das Rechtsportal

Darf Ärztin für Abtreibung werben?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/werbeverbot-fuer-abtreibungen-gelockert/ und https://raheinemann.de/bundesrat-will-digitalen-hausfriedensbruch-als-strafbarkeitstatbestand/ und https://raheinemann.de/haften-aerzte-bei-lebenserhaltung-mit-leidensverlaengerung/ und https://raheinemann.de/abbruch-lebenserhaltender-behandlung-strafbar/ und https://raheinemann.de/duerfen-aerzte-fuer-den-schwangerschaftsabbruch-werben/ und https://raheinemann.de/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen-geplant/ und https://raheinemann.de/arzt-fuer-patientensuizid-strafrechtlich-verantwortlich/ und https://raheinemann.de/verursacht-verhuetungspille-yasminelle-gesundheitsschaeden/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Darf Ärztin für Abtreibung werben? Dazu Pressemitteilung des Landgerichts Gießen Nummer 20/2018 vom 12.10.2018 und Juris das Rechtsportal.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Darf Ärztin für Abtreibung werben? Dazu Pressemitteilung des Landgerichts Gießen Nummer 20/2018 vom 12.10.2018 und Juris das Rechtsportal.