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Beim unbefugten Eindringen in fremde Computer sieht der Bundesrat Strafbarkeitslücken und will diese mit einem neuen Gesetz schließen.

Der Bundesrat will mit einem am 04.11.2016 erschienen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10182 – PDF, 1,12 MB) diese Strafbarkeitslücken schließen und eine „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ einführen. Ein neu eingeführter § 202e StGB soll den neuen Straftatbestand detailliert beschreiben und mit bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft bewehren. In dem Gesetzentwurf heißt es, IT-Systeme seien „mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen“. Es seien derzeit aber „sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten“. Von der unbefugten Nutzung informationstechnischer Systeme gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.

In ihrer Stellungnahme bestreitet die Bundesregierung die vom Bundesrat angeführten Schutzlücken und zählt eine Reihe von Strafvorschriften auf, nach denen das unbefugte Eindringen in fremde IT-Systeme belangt werden könne. Trotz der Bedenken sagt sie aber zu, im weiteren Verfahren zu prüfen, „ob und inwieweit Strafbarkeitslücken ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich erforderlich machen“ und gegebenenfalls einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.

 Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 645 v. 04.11.2016 und Juris das Rechtsportal

 

RH