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Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben? Dazu hat am 05.07.2019 hat das AG Kassel – Az. 284 Ds – 2660 Js 28990/17 – die Strafverfahren gegen zwei Frauenärztinnen wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StGB) gemäß § 206b StPO eingestellt.

Was ist passiert?

In der Anklageschrift vom 30.01.2018 war ein entsprechender Vorwurf formuliert. Danach sollen sich die Angeklagten gemeinschaftlich handelnd öffentlich und durch Verbreitung von Schriften ihres Vermögensvorteils wegen eigene Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches angeboten haben.

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben? Dazu das AG Kassel:

Die Entscheidung

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben?

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben? Keine Strafbarkeit nach neuem Recht

Die den Angeklagten zur Last gelegte Tat ist nach Ansicht des AG nach bisherigem Recht gemäß §§ 219a Abs. 1, 25 StGB strafbar gewesen. Allerdings nicht mehr nach neuem Recht. Deshalb hat am 05.07.2019 hat das AG Kassel – Az. 284 Ds – 2660 Js 28990/17 – die Strafverfahren gegen zwei Frauenärztinnen wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StGB) gemäß § 206b StPO eingestellt.

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben? Der neue § 219a Abs. 4 StGB

Am 29.03.2019 ist ein neues Gesetz, nämlich das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“, in Kraft getreten. Danach sei dem § 219a StGB ein neuer Absatz 4 hinzugefügt worden. Dieser Absatz 4 regelt, wann Absatz 1 der Vorschrift nicht anwendbar sein soll. Nämlich dann nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 StGB vornehmen. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen Sachverhalt, der nach dem neu eingefügten Tatbestandsausschluss entkriminalisiert werden solle. Danach sei nach neuem Recht keine Strafbarkeit mehr gegeben.

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben?

Auch die Staatsanwaltschaft hat nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten im vorliegenden Fall eine Strafbarkeit nach Änderung des Gesetzes nicht mehr als gegeben erachtet und gleichlautend hatten auch die beiden Verteidiger der Angeklagten eine Einstellung gemäß § 206b StPO beantragt.

Die Entscheidung des AG ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen: Pressemitteilung des AG Kassel Nr. 3/2019 v. 08.07.2019 und Juris das Rechtsportal

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/schwangere-sollen-mehr-rechte-bekommen/ und https://raheinemann.de/haften-aerzte-bei-lebenserhaltung-mit-leidensverlaengerung/ und https://raheinemann.de/abbruch-lebenserhaltender-behandlung-strafbar/ und https://raheinemann.de/darf-aerztin-fuer-abtreibung-werben/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-schmerzensgeld-bei-impotenz-des-partners/ und https://raheinemann.de/werbeverbot-fuer-abtreibungen-gelockert/ und https://raheinemann.de/schwangere-sollen-mehr-rechte-bekommen/ und https://raheinemann.de/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen-geplant/ und https://raheinemann.de/arzt-fuer-patientensuizid-strafrechtlich-verantwortlich/ und https://raheinemann.de/verursacht-verhuetungspille-yasminelle-gesundheitsschaeden/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben? Dazu hat das AG Kassel , 284 Ds – 2660 Js 28990/17 - die Strafverfahren eingestellt.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Dürfen Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch werben? Dazu hat das AG Kassel , 284 Ds – 2660 Js 28990/17 – die Strafverfahren eingestellt.