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Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Dazu hat das OLG Frankfurt am 22.11.2021, 28 VA 1/21, entschieden. Und zwar sei Voraussetzung für die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung ist die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags. Ein im Ausland gestellter Scheidungsantrag könne in Deutschland nicht per WhatsApp zugestellt werden, so das OLG Frankfurt. Den Antrag auf Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils wies das OLG daher zurück.

Was ist passiert?

Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Antragsteller und Antragsgegner

Der Antragsteller ist Kanadier und begehrt die Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils an seine deutsche Ehefrau (Antragsgegnerin). Antragsteller und Antragsgegnerin hatten in Kanada geheiratet, wo auch ihr letzter Aufenthaltsort lag. Die Antragsgegnerin kehrte nach der Trennung nach Deutschland zurück.

Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Antrag auf Ehescheidung bei dem zuständigen kanadischen Gericht

Der Antragsteller trägt vor, bei dem zuständigen kanadischen Gericht die Ehescheidung beantragt zu haben. Mit Genehmigung des zuständigen kanadischen Gerichts sei die Zustellung dieses Scheidungsantrags an die Antragsgegnerin über den Nachrichtendienst WhatsApp erfolgt. Daraufhin habe seine Frau auch geantwortet. Zur Sache habe sie sich aber nicht eingelassen. Dann sei die Scheidung ausgesprochen worden. Sie sei nunmehr rechtskräftig.

Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Dazu das OLG Frankfurt

Die Entscheidung

Den Antrag auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils wies das OLG zurück.

Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Antragshindernis

Und zwar liege ein Anerkennungshindernis vor, weil der Scheidungsantrag der Antragsgegnerin nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei. In Deutschland sei es nicht zulässig, Auslandszustellungen per WhatsApp vorzunehmen. Deutschland habe etwaigen erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland widersprochen.

Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Rechtzeitige und ordnungsgemäße Zustellung einer ausländischen Entscheidung als Voraussetzung für deren Anerkennung

Es sei unerheblich, dass die Antragsgegnerin tatsächlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt habe und sie ihre Rechte rechtzeitig hätte wahrnehmen können. Und zwar, weil die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung sowohl die rechtzeitige als auch die ordnungsgemäße Zustellung voraussetze (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. den einschlägigen Vorschriften der ZPO).

Auch kein Rechtsmittel eingelegt

Zudem sei unschädlich, dass die Antragsgegnerin kein Rechtsmittel gegen das kanadische Scheidungsurteil eingelegt habe.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 14.12.2021 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp? Dazu hat das OLG Frankfurt am 22.11.2021, 28 VA 1/21, entschieden.