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Versorgungsausgleich bei Scheidung – Unsere Anwälte für Familienrecht informieren Sie

I. Einführung in den Versorgungsausgleich bei Scheidung

A. Definition und Zweck des Versorgungsausgleichs bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich nach der Scheidung (auch Rentenausgleich genannt) ist ein rechtlicher Prozess, der darauf abzielt, die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den geschiedenen Ehepartnern fair zu verteilen (Halbteilungsgrundsatz). Durch diesen Ausgleich soll sichergestellt werden, dass beide Parteien nach der Scheidung einen angemessenen Anteil an den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen erhalten.

B. Gesetzliche Grundlagen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG), auf die § 1587 BGB verweist, regeln im Einzelnen Inhalt und Modalitäten der Durchführung des Versorgungsausgleichs.

II. Relevante rechtliche Aspekte des Versorgungsausgleichs

Im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe steht auch der Versorgungsausgleich im Fokus. Dieser spielt eine entscheidende Rolle bei der gerechten Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften. Dem Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe liegt der Gedanke zugrunde, dass Anrechte bzw. Anwartschaften auf eine von den Eheleuten während der Ehe erworbene Alters- und/oder Invaliditätsversorgung als Ergebnis einer gemeinsamen Lebensleistung grundsätzlich zu teilen sind. Und zwar stellen solche Anwartschaften einen erheblichen Vermögenswert dar, den der Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt.

Im folgenden Kapitel werfen wir einen Blick auf die relevanten rechtlichen Gesichtspunkte des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung, einschließlich seines Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen, ausgleichsfähiger Anwartschaften sowie Ausnahmen und Besonderheiten.

A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen

Der Anwendungsbereich des Rentenausgleich nach einer Scheidung erstreckt sich auf alle Versorgungsanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden. Dabei umfasst er sowohl die

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • betriebliche und private Altersvorsorgeverträge,
  • berufsständische Versorgungsansprüche sowie
  • Pensionsansprüche der Beamten.

Zu den privaten Rentenversicherungsverträgen soll noch folgendes angemerkt werden: Es handelt sich dabei um Sparverträge, aus denen eine lebenslange Rente gezahlt werden soll. Dagegen sind Kapitallebensversicherungen, bei denen ein einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt wird, im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.

Entscheidend für die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist, dass die Eheleute die Scheidung beantragen. Das Familiengericht führt dann den Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen durch. Und zwar wird ein Versorgungsausgleich, im Gegensatz zum Zugewinnausgleich, unabhängig davon durchgeführt, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Der Rentenausgleich im Zuge einer Scheidung wird danach auch bei Gütertrennung durchgeführt.

Darüber hinaus müssen die jeweiligen Versorgungsanwartschaften natürlich werthaltig sein, damit eine gerechte Verteilung möglich ist. Das Gesetz hat Bagatellgrenzen festgelegt. Und zwar findet danach unterhalb dieser Bagatellgrenzen ein Versorgungsausgleich nicht statt.

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung erfolgt grundsätzlich auch nicht durch Vornahme einer Zahlung, sondern durch einen Wertausgleich. Und zwar werden Anrechte übertragen oder eigenständige Anrechte begründet. Im Zusammenhang mit dem schuldrechtlichen Wertausgleich ist allerdings auch die Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente möglich.

B. Ausgleichsfähige Anwartschaften

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden grundsätzlich alle während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften ausgeglichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anwartschaften bereits in konkrete Rentenansprüche umgewandelt wurden oder noch als bloße Ansprüche auf Versorgungszahlungen bestehen.

Welche Anrechte auszugleichen sind, ist im Einzelnen im VersAusglG geregelt. Und zwar werden nur die in der Ehezeit erworbenen Versorgungen ausglichen. Die Ehezeit beginnt danach mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde und endet am letzten Tag des Monats vor Stellung des Scheidungsantrags.

C. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Trotz des grundsätzlichen Ausgleichs aller während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften könne die Eheleute individuelle Vereinbarungen über die Gestaltung des bei Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs schließen. Solche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich können vor der Eheschließung oder auch im Nachhinein geschlossen werden. Es sind außerdem Vereinbarungen im Verlauf des Scheidungsverfahrens möglich.

Zu beachten ist, dass Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich einer bestimmten Form bedürfen, um wirksam zu sein. Und zwar ist notarielle Beurkundung oder ein gerichtlich protokollierter Vergleich erforderlich. Bei Regelung des Versorgungsausgleichs in einem Ehevertrag ist es erforderlich, die Vereinbarung bei gemeinsamer Anwesenheit beider Eheleute vor dem Notar zu schließen.

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bei Scheidung bedürfen zwar keiner Genehmigung durch das Familiengericht mehr. Allerdings dürfen solche Regelungen nicht sittenwidrig sein. Dies führt regelmäßig wohl nicht zu einem anderen Ergebnis, denn die vertraglichen Regelungen unterliegen nun einer familiengerichtlichen Wirksamkeitskontrolle.
Die Familiengerichte achten dabei vornehmlich darauf, dass die betreffenden vertraglichen Regelungen nicht zur Bedürftigkeit des wirtschaftlich Schwächeren führen und dieser dann auf Grundsicherung angewiesen ist. Darüber hinaus gibt es weitere Fälle, die von der Rechtsprechung als sittenwidrig angesehen wurden.

Es ist in diesem Zusammenhang ratsam, sich in solchen Fällen von einem erfahrenen Familienrechtsexperten beraten zu lassen, um mögliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen zu können.

Bei uns finden Sie erfahrende Anwälte, die Sie bei dem bei Scheidung der Ehe durchzuführenden Rentenausgleich rechtlich beraten und begleiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Rechtsexperten in unserer Kanzlei unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular.

D. Exkurs Rentenpunkte bei Scheidung: Was passiert mit ihnen?

Bei einer Scheidung sind viele Aspekte zu berücksichtigen, darunter auch die Rentenansprüche der Ehepartner. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Doch was geschieht konkret mit den Rentenpunkten?

Rentenpunkte: Die Basis der Altersvorsorge

Rentenpunkte sind essenzielle Bausteine der deutschen Altersvorsorge. Sie werden erworben durch Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung während des Arbeitslebens. Diese Punkte bestimmen maßgeblich die Höhe der späteren Rente. Bei einer Ehe sammeln beide Partner in der Regel Rentenpunkte, die den gemeinsamen Lebensstandard im Alter sichern sollen.

Der Versorgungsausgleich: Gerechte Aufteilung von Rentenansprüchen

Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass beide Ehepartner nach der Scheidung fair an den während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkten beteiligt werden. Dabei werden die Rentenanwartschaften auf Basis des während der Ehe erzielten gemeinsamen Versorgungseinkommens verteilt. Dies kann bedeuten, dass Rentenpunkte von einem Partner auf den anderen übertragen werden oder es zu einer Ausgleichszahlung kommt.

Rentenpunkte nach der Scheidung: Verteilung und Folgen

Nach der Scheidung können sich die Rentenpunkte auf verschiedene Arten verteilen:

  • Übertragung von Rentenpunkten: Ein Partner kann einen Teil seiner Rentenpunkte auf den anderen übertragen, um den Versorgungsausgleich auszugleichen. Dadurch erhöht sich die Rente des Empfängers.
  • Ausgleichszahlungen: Wenn eine direkte Übertragung von Rentenpunkten nicht möglich oder gewünscht ist, kann stattdessen eine Ausgleichszahlung erfolgen. Dabei wird der finanzielle Wert der Rentenpunkte berechnet und ausgeglichen.
  • Eigenständige Rentenansprüche: Jeder Partner behält grundsätzlich seine eigenen Rentenansprüche, die er vor und nach der Ehe erworben hat. Diese werden nicht vom Rentenausgleich nach einer Scheidung berührt.

Versorgungsausgleich bei Scheidung – Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Die Verteilung der Rentenpunkte kann erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge beider Partner haben. Während der Ausgleich für den einen eine finanzielle Entlastung bedeutet, kann es für den anderen zu Einbußen kommen. Es ist daher wichtig, die langfristigen Folgen des Versorgungsausgleichs auf die Altersvorsorge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Fachanwalt abzustimmen. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unserem Anwalt für Familienrecht in Magdeburg.

III. Durchführung des Versorgungsausgleichs

Die Durchführung des Rentenausgleich nach einer Scheidung ist ein wichtiger Schritt, um die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gerecht zu verteilen. In diesem Kapitel werfen wir einen genaueren Blick auf den Zeitpunkt und das Verfahren der Durchführung, die Bewertung der Versorgungsanwartschaften sowie die verschiedenen Ausgleichsarten, nämlich das interne und externe Verfahren.

A. Zeitpunkt und Verfahren

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Das Familiengericht prüft dabei die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften. Wenn sich die Eheleute sodann über den Ausgleich der Versorgungsanwartschaften nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einigen, trifft das Familiengericht darüber eine Entscheidung.

Regelmäßig holt das Familiengericht Auskünfte zu den Anrechten/Anwartschaften hinsichtlich Grund und Höhe bei den Versorgungsträgern und auch bei den beteiligten Eheleuten ein. Die Versorgungsträger sind zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet. Außerdem kann das Familiengericht anordnen, dass die Ehegatten mitwirken, wenn dies erforderlich ist, um in den Versorgungsausgleich bei Scheidung einzubeziehende Anrechte festzustellen.

B. Bewertung der Versorgungsanwartschaften

Die Bewertung der Versorgungsanwartschaften ist ein entscheidender Schritt bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften bewertet, um ihren aktuellen oder zukünftigen Wert zu ermitteln. Dies kann je nach Art der Versorgung unterschiedlich komplex sein und erfordert oft die Unterstützung von sachverständigen Fachleuten.

C. Ausgleichsarten: internes und externes Verfahren

Beim Versorgungsausgleich im Zuge der Scheidung gibt es zwei verschiedene Ausgleichsarten: das interne und das externe Verfahren.

Versorgungsanwartschaften werden regelmäßig im internen Verfahren ausgeglichen. Und zwar werden beim internen Verfahren Ausgleichsansprüche des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei dem Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu dessen Lasten begründet.

Beispiel für ein Verfahren zum Versorgungsausgleich bei Scheidung:
Die Eheleute Frau X und Herr Y befinden sich in einem vor dem Familiengericht anhängigen Scheidungsverfahren. Herr Y hat innerhalb der Ehezeit 36 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Frau X hat dagegen keinerlei Anrechte erworben. Bei internem Ausgleich werden 18 Entgeltpunkte von seinem Rentenkonto abgebucht und dem Rentenkonto von Frau X gutgeschrieben, so dass beide Eheleute ein Anrecht auf 18 Entgeltpunkte haben.

Der externe Ausgleich soll eher der Ausnahmefall sein. In diesem Fall wird der Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht, vorgenommen. Und zwar begründet das Familiengericht in diesem Fall für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswertes bei einem solchen anderen Versorgungsträger.

Ein externer Versorgungsausgleich der Scheidung erfolgt insbesondere bei Versorgungsrechten der Beamten. Und zwar wird dann in Höhe des Ausgleichswertes für den anderen ausgleichsberechtigten Ehepartner ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet.

In bestimmten Fällen kommt bei der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Rentenversicherungen auch eine externe Teilung in Betracht. Und zwar kommt die externe Teilung in diesen Fällen zum einen bei entsprechender Vereinbarung oder bei Unterschreitung der Bagatellgrenze in Betracht.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann bei der externen Teilung grundsätzlich den Versorgungsträger für die Begründung oder Aufstockung des Anrechtes wählen. Dieser Versorgungsträger muss natürlich auch damit einverstanden sein.

IV. Folgen des Versorgungsausgleichs für die Ehepartner

Der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der ehemaligen Ehepartner haben. In diesem Kapitel beleuchten wir die Folgen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung der Ehe für die Rentenansprüche, den Ausgleich von Betriebsrenten und Zusatzversorgung sowie die steuerlichen Konsequenzen.

A. Versorgungsausgleich bei ScheidungAuswirkungen auf die Rentenansprüche

Der Versorgungsausgleich hat regelmäßig direkte Auswirkungen auf die Rentenansprüche der betroffenen ehemaligen Ehepartner. Durch die Teilung oder Übertragung von Rentenansprüchen verändern sich die zu erwartenden Rentenzahlungen für beide Seiten. Je größer der Unterschied bei den während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, desto deutlicher wirkt sich der Versorgungsausgleich aus. Letztlich soll der Versorgungsausgleich bei Scheidung eben den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen der ehemaligen Ehegatten, die der Aufgabenverteilung während der Ehezeit geschuldet war, gerecht werden und diese ausgleichen. Die finanzielle Situation insbesondere des in der Ehezeit deswegen geringer verdienenden Ehepartners soll damit im Alter zu stabilisieren.

B. Ausgleich von Betriebsrenten und Zusatzversorgung

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Ausgleich von Betriebsrenten und Zusatzversorgung, da diese oft einen erheblichen Teil der Altersvorsorge ausmachen. Im Rahmen des Rentenausgleichs nach einer Scheidung werden auch diese Anwartschaften berücksichtigt und gegebenenfalls aufgeteilt oder übertragen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs unter Umständen komplex sein kann, insbesondere wenn verschiedene betriebliche Altersversorgungssysteme oder Zusatzversorgungskassen involviert sind.

Eine sorgfältige Prüfung und Beratung durch Fachleute ist daher ratsam,um eine faire Lösung zu erzielen. Gerne unterstützt Sie unser Scheidungsanwalt in Magdeburg.

C. Steuerliche Konsequenzen

Die steuerlichen Konsequenzen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung der Ehe können ebenfalls erheblich sein und sollten daher nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere bei der Übertragung oder Teilung von Rentenansprüchen können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, etwa in Bezug auf die Besteuerung von Rentenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen. Auch hier ist eine professionelle Beratung empfehlenswert, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die finanziellen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs realistisch einschätzen zu können.

Unsere erfahrenen Rechtsexperten beraten Sie im Scheidungsverfahren zu den rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich bei Scheidung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular.

V. Mögliche Probleme und Streitpunkte beim Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit einer Scheidung kann zu Problemen und auch Ungerechtigkeiten kommen. Und zwar kann dies insbesondere wenn besondere Umstände vorliegen oder sich die Versorgungssituation der ehemaligen Ehepartner im Laufe der Zeit ändert. In diesem Kapitel beleuchten wir mögliche Probleme und Streitpunkte im Versorgungsausgleich, darunter Sonderfälle wie Selbstständige und Freiberufler, Anpassungen bei späteren Veränderungen der Versorgungssituation sowie den Umgang mit auszugleichenden Rentenansprüchen bei Scheidung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Alters- und Gesundheitszustände.

A. Sonderfälle: Selbstständige, Freiberufler usw.

Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen regelmäßig für ihre Altersvorsorge durch private Rentenversicherungen etc. selbst sorgen, da sie oft keine klassischen Rentenanwartschaften aufbauen. Insbesondere dann, wenn der Ehepartner als Selbständiger während der Ehezeit gutes Einkommen hatte, aber nichts für seine Altersvorsorge getan hat, kann es passieren, dass er bei Scheidung der Ehe Rentenansprüche von seiner Exfrau im Wege des Versorgungsausgleichs übertragen bekommt. Und zwar deswegen, weil diese als einfache Angestellte in der Ehezeit gesetzlich rentenversichert war.
Gerade in solchen Fällen ist es ratsam, durch entsprechende Regelungen in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung derartige Schieflagen zu vermeiden.

B. Anpassung bei späteren Änderungen der Versorgungssituation

Eine weitere Herausforderung im Versorgungsausgleich bei Scheidung besteht darin, dass sich die Versorgungssituation der ehemaligen Ehepartner im Laufe der Zeit ändern kann. Dies kann zum Beispiel durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes, eine neue Ehe oder andere Lebensereignisse geschehen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, den Versorgungsausgleich anzupassen, um eine gerechte Verteilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung sicherzustellen. Dies erfordert oft eine enge Zusammenarbeit der ehemaligen Ehepartner und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung.

C. Umgang mit Ausgleichsansprüchen bei unterschiedlichen Alters- und Gesundheitszuständen

Besonders herausfordernd kann der Umgang mit Rentenausgleichsansprüchen bei Scheidung hinsichtlich unterschiedlicher Alters- und Gesundheitszustände der Eheleute sein. Wenn ein Ehepartner beispielsweise bereits im Rentenalter ist oder gesundheitliche Probleme hat, während der andere noch viele Jahre bis zur Rente vor sich hat, kann dies zu Ungerechtigkeiten im Versorgungsausgleich bei Scheidung führen. In solchen Fällen ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände der ehemaligen Ehepartner zu berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Lösungen zu finden, um eine faire Verteilung der Anwartschaften zu ermöglichen.

Insoweit spielt es auch keine Rolle, ob ein Ehepartner bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bereits Rente bezieht oder nicht. Auch dann werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche bei Scheidung gleichmäßig unter den Ehepartnern aufgeteilt. Wenn das Familiengericht dann über die Ehescheidung entscheidet und es anlässlich dessen zur Übertragung von Anrechten auf den Ehepartner, der noch keine Rente bezieht, kommt, fällt die Rente des Ehepartners, der bereits Rente bezieht, entsprechend geringer aus.

Durch vermehrte Bedürfnisse, die er altersbedingt hat, könnte es interessengerecht sein, einen Ausgleich, zu finden. Dieser könnte darin bestehen, von dem bei Scheidung durchzuführenden Rentenausgleich abzusehen. Auch in oder für einem solchen Fall müssten sich die Ehegatten rechtzeitig in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen.

VI. Strategien zur Optimierung des Versorgungsausgleichs

Die Optimierung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung ist für viele Ehepartner von entscheidender Bedeutung, um ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Gerade in Punkt V. wurden Situationen aufgezeigt, in denen besondere Regelungen zum Versorgungsausgleich angezeigt sein könnten. In diesem Kapitel betrachten wir Strategien, wie der Versorgungsausgleich optimiert werden kann. Dazu gehören die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung in Eheverträgen, die Vor- und Nachteile eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich sowie die Bedeutung der Beratung und Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht.

A. Möglichkeiten der Vertragsgestaltung in Eheverträgen

Eine effektive Strategie zur Optimierung des bei Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung besteht darin, bereits vor oder während der Ehe entsprechende Regelungen rechtzeitig in einem Ehevertrag festzuhalten. Wenn die Eheleute sich erstmal getrennt haben, sind derartige Vereinbarungen in der Regel nicht mehr möglich. In einem solchen Vertrag können die Ehepartner individuelle Vereinbarungen treffen, die ihre jeweiligen Rentenanwartschaften und die Modalitäten des Versorgungsausgleichs regeln. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung, die die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche der Eheleuteberücksichtigt. Dabei können beispielsweise bestimmte Rentenanwartschaften von der Ausgleichspflicht bei Scheidung ausgenommen oder alternative Ausgleichsformen vereinbart werden.

B. Vor- und Nachteile eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich

Ein weiterer Aspekt, der bei der Optimierung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung berücksichtigt werden sollte, ist die Möglichkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich. Ein solcher Verzicht kann verschiedene Vor- und Nachteile haben, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Zu den Vorteilen zählt in jedem Fall eine schnellere und einfachere Scheidung. Zum einen entfällt dann nämlich der erhebliche Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Ermittlung der Rentenanwartschaften durch die Versorgungsträger. Zum anderen gestaltet sich die übrige Regelung der Vermögensverhältnisse wesentlich übersichtlicher.

Auf der anderen Seite kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung jedoch dazu führen, dass ein Ehepartner langfristig finanziell benachteiligt wird, insbesondere wenn er oder sie während der Ehezeit deutlich geringere Versorgungsanwartschaften erworben hat. Als Regulativ für eine krasse Übervorteilung dient zwar sicherlich die nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) vorgesehene Prüfung durch das Familiengericht. Allerdings gibt es dann immer noch Fälle, die zwar nicht als sittenwidrig zu beurteilen, aber dennoch als ungleichgewichtig anzusehen sind.
Grundsätzlich sollte ein gegenseitiger Verzicht nur dann in Betracht gezogen werden, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viele Anwartschaften erwerben bzw. erworben haben.

C. Beratung und Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht

Die wohl wichtigste Strategie zur Optimierung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung ist die Beratung und Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht. Diese Experten verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um die individuellen Bedürfnisse und Interessen ihrer Mandanten zu vertreten und effektive Lösungen zu finden. Sie können bei der Gestaltung von Eheverträgen helfen, den Verzicht auf den Versorgungsausgleich prüfen und gegebenenfalls alternative Ausgleichsmechanismen vorschlagen.

Durch eine fundierte rechtliche Beratung können potenzielle Streitigkeiten vermieden und eine faire Lösung im Sinne beider ehemaliger Ehepartner erreicht werden.
Insgesamt bieten Strategien zur Optimierung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung die Möglichkeit, die finanzielle Situation nach einer Scheidung zu verbessern und langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Durch eine sorgfältige Planung, individuelle Vertragsgestaltung und professionelle rechtliche Beratung können die ehemaligen Ehepartner gemeinsam eine Lösung finden, die ihren jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird.

VII. Versorgungsausgleich bei ScheidungFallbeispiele und praktische Tipps

Fallbeispiele und praktische Tipps können helfen, die komplexen Aspekte des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung besser zu verstehen und mögliche Probleme zu vermeiden. In diesem Kapitel betrachten wir konkrete Erfahrungen aus der Rechtspraxis, geben Hinweise für eine reibungslose Abwicklung und zeigen häufige Fehler auf, die vermieden werden sollten.

A. Erfahrungen aus der Rechtspraxis

In der Rechtspraxis haben sich verschiedene Fallkonstellationen gezeigt, die beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung auftreten können. Ähnlich wie in dem oben unter Punkt V. A. aufgezeigten Beispiel kann es vorkommen, dass einer der Ehepartner während der Ehezeit erhebliche Versorgungsanwartschaften erworben hat, während der andere über keine oder nur geringe Anwartschaften verfügt.

In dem obigen Beispiel zu Punkt V.A. erscheint die Durchführung des Versorgungsausgleichs als nicht angemessen. Wenn die erheblichen Unterschiede der ehezeitbedingt erworbenen Anwartschaften jedoch aus den von den Ehegatten verteilten Aufgaben resultieren (z. B. ein Ehegatte übt seinen Beruf aus und der andere Ehegatte kümmert sich um Kinder und Haushalt), erscheint die Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung jedoch eher als angemessen. In jedem Fall sollte jedenfalls eine sorgfältige Prüfung vorgenommen und überlegt werden, ob unter den gegebenen Umständen eine individuelle Regelung erforderlich ist, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

B. Hinweise für eine reibungslose Abwicklung

Um eine reibungslose Abwicklung des Versorgungsausgleichs zu gewährleisten, ist es wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu sammeln und vorzubereiten. Dazu gehören beispielsweise aktuelle Rentenauskünfte, Versicherungspolicen und andere Dokumente, die Auskunft über die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften geben. Eine frühzeitige Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Scheidungsanwalt sowie gegebenenfalls mit Versicherungsberatern und anderen Fachleuten kann dabei helfen, den Prozess zu beschleunigen und mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Ihr Anwalt für Versorgungsausgleich bei Scheidung in unserer Kanzleiunterstützt Sie dabei.

C. Häufige Fehler und deren Vermeidung

Bei der Abwicklung des Versorgungsausgleichs können verschiedene Fehler auftreten, die zu rechtlichen Problemen und Verzögerungen führen können. Dazu gehören beispielsweise unvollständige oder ungenaue Angaben zu den Versorgungsanwartschaften, versäumte Fristen oder fehlende Absprachen zwischen den ehemaligen Ehepartnern. Um solche Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, den Prozess sorgfältig zu planen und alle erforderlichen Schritte rechtzeitig zu unternehmen. Eine genaue Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls die Unterstützung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt können helfen, mögliche Fehler zu identifizieren und zu vermeiden.

Unsere kompetenten Anwälte für Versorgungsausgleich bei Scheidung unterstützen Sie im Scheidungsverfahren. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular.

VIII. Fazit und Empfehlungen

Nach einer Scheidung spielt der Versorgungsausgleich bzw. Rentenausgleich eine entscheidende Rolle bei der gerechten Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften. In diesem abschließenden Kapitel fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen und geben persönliche Empfehlungen und Schlussfolgerungen.

A. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Der bei Scheidung der Ehe durchzuführende Versorgungsausgleich ist ein komplexes rechtliches Thema, das verschiedene Aspekte umfasst, darunter:

  • Anwendungsbereich und Voraussetzungen: Der Versorgungsausgleich erstreckt sich auf alle während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften und wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
  • Bewertung und Ausgleichsfähigkeit: Die Bewertung der Versorgungsanwartschaften erfolgt anhand verschiedener Kriterien, und alle während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften sind grundsätzlich ausgleichsfähig.
  • Folgen für die Ehepartner: Der bei Scheidung der Ehe durchzuführende Versorgungsausgleich kann direkte Auswirkungen auf die Rentenansprüche, den Ausgleich von Betriebsrenten und Zusatzversorgung sowie steuerliche Konsequenzen haben.
  • Strategien zur Optimierung: Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung in Eheverträgen, die Abwägung von Vor- und Nachteilen eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich und die Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht können faire Lösungen gefunden werden.

B. Versorgungsausgleich bei ScheidungPersönliche Empfehlungen und Schlussfolgerungen

Basierend auf den besprochenen Punkten möchten wir einige persönliche Empfehlungen und Schlussfolgerungen geben:

  • Frühzeitige Planung: Eine frühzeitige Planung und Vorbereitung des Versorgungsausgleichs im Zuge einer Scheidung kann helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden und eine gerechte Lösung zu finden.
  • Fachliche Beratung: Die Unterstützung durch erfahrene Fachanwälte für Familienrecht ist entscheidend, um eine optimale Regelung des bei Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs zu erreichen und mögliche Fehler zu vermeiden.
  • Offene Kommunikation: Eine offene Kommunikation zwischen den ehemaligen Ehepartnern während des Scheidungsverfahrens kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Kontinuierliche Überprüfung: Die Versorgungssituation und die individuellen Bedürfnisse der ehemaligen Ehepartner können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es ratsam, den Versorgungsausgleich regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Insgesamt ist der bei Scheidung der Ehe durchzuführende Versorgungsausgleich ein wichtiger Schritt, um eine gerechte Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften sicherzustellen. Durch eine gründliche Planung, fachliche Beratung und offene Kommunikation können die ehemaligen Ehepartner gemeinsam eine Lösung finden, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Bei unseren qualifizierten Rechtsexperten Marko Rummel (Fachanwalt für Familienrecht) und Christina Händel (Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht) sind Sie in puncto Scheidung auch im Zusammenhang mit Fragen zum Versorgungsausgleich in besten Händen. Treten Sie jetzt mit unserer Anwaltskanzlei in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wir sind telefonisch unter 0391 7446140 und über unser Kontaktformular für Sie da.

IX. Entscheidungen und Beiträge im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich

Kein Versorgungsausgleich nach Misshandlung der Ehefrau?

Anwalt für Ehevertrag

Scheidungsanwalt Magdeburg

X. Versorgungsausgleich bei Scheidung – Unsere Anwälte für Familienrecht informieren Sie

Versorgungsausgleich bei Scheidung - Unsere Anwälte für Familienrecht informieren Sie

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Christina Händel

Rechtsanwältin

Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht