Mehr Infos

Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hat am 26.04.2018 das OLG Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden, dass einer Ehefrau ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist, wenn deren Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen war.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hatte das OLG Oldenburg über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Auf Antrag eines Ehepartners wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Grundsätzlich ist dabei ein sog. Trennungsjahr abzuwarten. Nur wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, ist eine frühere Scheidung, eine sogenannte Härtefallscheidung, möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). Ob eine solche „unzumutbare Härte“ für eine Härtefallscheidung vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalles. 26 Jahre lang waren die Eheleute verheiratet. Scheidung ohne Trennungsjahr? Die erwachsenen Kinder hatten vor Gericht ausgesagt, ihr Vater habe sich wie ein „Pascha“ benommen. Er sei häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen. Im September vergangenen Jahres sei es zuletzt zu einem Vorfall gekommen, in der er die Mutter heftig geschüttelt und gröbst beleidigt habe. Danach habe die Mutter einen Krisenanfall bekommen und mit dem Rettungswagen abgeholt werden müssen.

Die Vorinstanz

Scheidung ohne Trennungsjahr? Das Amtsgericht sah eine „unzumutbare Härte“ i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB als bestätigt an und hatte die Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen.

Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu das OLG Oldenburg:

Die Entscheidung

Die durch das Amtsgericht ausgesprochene Ehescheidung hat das OLG Oldenburg bestätigt.

Scheidung ohne Trennungsjahr? Die unzumutbare Härte

Das OLG hat dies im vorliegenden Fall bejaht. Wegen Vorliegen einer „unzumutbaren Härte“ kann die Scheidung als Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres antragsgemäß erfolgen, so das OLG.

Es sei typisch für Gewalttätigkeiten in der Ehe, dass jahrelang Demütigungen ausgehalten würden, bis es zu einem Punkt komme, wo dies nicht mehr gelinge. Dies habe die Ehefrau überzeugend geschildert und sich als „psychisch kaputt“ beschrieben. Auch könne der Ehemann nicht damit gehört werden, dass die groben und tief verletzenden Beleidigungen vor Gericht verfälschend übersetzt worden seien und eine „kulturelle Übersetzung“ erforderlich sei. Wie schwer die Beleidigungen die Kinder und die Ehefrau getroffen hätten, sei hinreichend deutlich geworden. Durch sein Verhalten habe der Ehemann die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute zerstört. Die Frage Scheidung ohne Trennungsjahr? beantwortete das OLG Oldenburg im zu entscheidenden Fall dergestalt, dass ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres der Ehefrau nicht zuzumuten sei.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 37/2018 v. 17.09.2018 und Juris das Rechtsportal

Scheidung ohne Trennungsjahr? Siehe auch:

Jetzt gesetzliches Verbot von Kinderehen

Verletzung von Anwaltspflichten bei Scheidung online?

Kündigung wegen Wiederheirat als Diskriminierung?

Scheidung oder Aufhebung der Ehe bei Scheinehe?

Scheidung in Deutschland nach Heirat im Iran?

Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam?

Bei Scheidung Ausgleich für Schenkung an Schwiegereltern?

Wann hat der Ex Anspruch auf Grundbucheinsicht?

Intime Fotos nach Beziehungsende zu löschen?

Facebook-Account des Verstorbenen für Erben versperrt?

Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?

Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp?

Beginnt das Trennungsjahr bei Inhaftierung des Ehegatten?

Wer bekommt den Ehehund nach der Trennung?

Kein Versorgungsausgleich nach Misshandlung der Ehefrau?

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hat am 26.04.2018 das Oberlandesgericht Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Scheidung ohne Trennungsjahr? Dazu hat am 26.04.2018 das Oberlandesgericht Oldenburg zu 4 UF 44/18 entschieden.