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Zu dem Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) äußerten sich Ärzte- und Krankenkassenseite in der Anhörung im Bundestag am 16.01.2019 kritisch.

Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) kritisierte die geplante Erhöhung auf 25 Sprechstunden pro Woche im Hinblick auf die ohnehin schon bestehende Arbeitsbelastung der Ärzte. Zudem forderte der Ärzteverband, die restriktiven Budgetvorgaben für die Praxen abzuschaffen.

Der Deutsche Hausärzteverband möchte gerne einen Verzicht auf die Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich der Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen in ländlichen Regionen. Zudem sollten Hausärzte von Regressen ausgenommen werden. Weiterhin habe sich die hausarztzentrierte Versorgung bewährt. Sie solle deswegen ausgebaut werden.

Wegen des Vordringens von Kapitalinvestoren in die ambulante Versorgung forderte die Bundesärztekammer (BÄK) klarere Regelungen gegen einen Missbrauch von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Nach derzeitigem Trend sei die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen gefährdet. Der Gesetzesentwurf bedürfe daher einer Nachbesserung.

Der AOK-Bundesverband unterstützt die Ziele des Gesetzentwurfes. Allerdings seien zusätzliche Finanzmittel für Vertragsärzte „den Beitragszahlern nicht zu vermitteln, wenn sie lediglich Organisationsprobleme innerhalb der Ärzteschaft beheben sollen“. Vielmehr müssten die Mittel auch mit einer „nachweislichen Verbesserung“ der Versorgungsqualität verknüpft werden. Sehr kritisch sieht der Kassenverband auch die geplante Aufhebung der Zulassungssperren für bestimmten Arztgruppen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sprach sich insbesondere für eine vorübergehende Aufhebung der Zulassungsgrenzen auch für Psychotherapeuten aus.

Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen Terminservicestellen weiterentwickelt werden und Patienten noch schneller und umfassender an Ärzte vermittelt werden. Weiterhin müssen ohne vorherige Terminvereinbarung Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten. Zusätzlichen Aufwendungen sollen die Ärzte vergütet bekommen.

  

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 57 v. 16.01.2019 und Juris das Rechtsportal

 

RH