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Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Dazu hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.2.2023, Az. IX R 11/21, entschieden. Wenn im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung der geschiedene Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, so kann ein solcher Verkauf möglicherweise als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen, so der BFH.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu folgendem Sachverhalt zu beantworten:

Zusammen mit seiner früheren Ehefrau hatte der klagende geschiedene klagende Ehemann im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus erworben. Dieses Einfamilienhaus hatte der geschiedene Ehemann zunächst mit einer früheren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind bewohnt. Nachdem es in der Ehe zu kriseln begann, zog der Ehemann 2015 aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus aus. Zusammen mit dem gemeinsamen Kind verblieb die Ehefrau zunächst in dem gemeinsamen Einfamilienhaus. Die Ehe wurde dann kurze Zeit später geschieden.

Nachdem es im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren zwischen den dauernd getrenntlebenden Eheleuten zum Streit über die Immobilie kam und die Ehefrau dem Ehemann die Versteigerung androhte, veräußerte der Ehemann im Jahr 2017 nach der Ehescheidung schließlich seinen hälftigen Miteigentumsanteil an die Ehefrau. Die geschiedene Ehefrau bewohnte die Immobilie dann weiterhin mit dem gemeinsamen Kind.

Das Finanzamt und das Finanzgericht

Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Und zwar unterwarf das Finanzamt den Gewinn aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils der Einkommensteuer. Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht ab.

Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Dazu der BFH

Die Entscheidung

Der BFH bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft

Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Und zwar liege ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren angeschafft und wieder veräußert wird, so der BFH. Dies gelte auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil, der im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Ehescheidung von einem Miteigentümer an den anderen veräußert werde.

Die Veräußerung einer Immobilie sei zwar dann nicht steuerbar, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt werde. Allerdings nutze ein in Scheidung befindlicher Ehegatte das in seinem Miteigentum stehende Immobilienobjekt nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist und nur noch sein geschiedener Ehegatte und das gemeinsame Kind diese Immobilienobjekt weiterhin zu Wohnzwecken nutzen.

Eine Zwangslage in Form einer Enteignung oder Versteigerung habe nicht vorgelegen. Und zwar hätte eine derartige Zwangslage ggfs. das Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts ausgeschlossen. Die geschiedene Ehefrau hätte ihren Ex-Partner zwar erheblich unter Druck gesetzt. Allerdings habe der geschiedene Ehemann seinen Anteil an dem Einfamilienhaus letztendlich freiwillig an seine geschiedene Frau veräußert.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 23 des BFH vom 13.4.2023

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen gerne unser Anwalt für Familienrecht zur Seite.

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Dazu hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.2.2023, Az. IX R 11/21, entschieden.

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Verkauf einer Immobilie nach Ehescheidung steuerpflichtig? Dazu hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.2.2023, Az. IX R 11/21, entschieden.