Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Online-Glücksspielen besteht für den Kreditkartenbetreiber, so das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.10.2019, Az. 8 O 398/18, keine Prüfpflicht, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht.
Was ist passiert?
Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Der Sachverhalt
Im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen streiten die Parteien um Erstattungs- und Schadensersatzansprüche. Der Kläger nahm in der Zeit vom 13.06.2015 bis 17.09.2016 über Casino-Internetseiten an Glücksspielen teil und benutzte zur Aufladung seines Guthabens bei dem jeweiligen Anbieter die von der Beklagten ausgegebene Kreditkarte. Dafür belastete die Beklagte sein Konto entsprechend.
Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Der Kläger
Nach Ansicht des Klägers habe die Beklagte bei Einsatz der Kreditkarte gewusst bzw. es sei für sie erkennbar gewesen, dass die Zahlungen für illegales Glücksspiel eingesetzt wurden. Der Kläger begehrte nunmehr die Rückzahlung von knapp 7.000 Euro. Er selber habe nicht das Bewusstsein gehabt, an illegalem Glücksspiel teilzunehmen.
Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Dazu das LG Düsseldorf
Die Entscheidung:
Das LG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keine Ansprüche aus § 280 BGB wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Kreditkartenvertrag, so das LG Düsseldorf.
Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Erforderlichkeit anzunehmen bei Einreichung ordnungsgemäßer Belastungsbelege
Das Kreditkartenunternehmen könne die Zahlung an das Vertragsunternehmen, so das LG, grundsätzlich für erforderlich halten, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht. Dies, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht. Das Kreditkartenunternehmen habe, um eine eventuelle Illegalität zu entdecken, keine Verpflichtung gehabt, die genutzten Glücksspielangebote mit der „White List“ der deutschen Bundesländer abzugleichen. Ein solcher Prüfaufwand gehe über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und habe dem Kreditkartenunternehmen nicht oblegen.
Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Annahme rechtstreuen Verhaltens des Beklagten war gerechtfertigt
Das Kreditkartenunternehmen habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können. Mit einem eventuellen strafrechtlichen Verstoß habe es nicht rechnen müssen. Eine Überprüfung erscheine auch kaum möglich. Zunächst sei gar nicht erkennbar, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen habe und welche Spiele er tatsächlich gespielt habe. Eine Vielzahl von Glücksspielangeboten sei im Ausland nämlich legal. Es sei ebenso wenig erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstelle.
Wenn illegales Online-Glücksspiel betrieben werde, habe daher das Kreditkartenunternehmen keine Erstattungspflicht.
Quellen: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes v. 25.11.2019 und Juris das Rechtsportal
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
