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Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Dazu hat der BGH am 20. April 2023 – I ZR 113/22 – entschieden. Und zwar sind Vereinbarungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Maklerkunde zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichtet ist, unwirksam. 

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Zu dieser Frage hatte der BGH über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Die Kläger planten ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu erwerben, welches von der Beklagten, eine Immobilienmaklerin, vermittelt wurde. Und zwar schlossen die Parteien zunächst einen Maklervertrag und anschließend einen Reservierungsvertrag ab. Letzterer sollte mit dem Eingang der Reservierungsgebühr in Höhe von 4.200,00 € rechtskräftig werden. Weiterhin sollte die Reservierungsgebühr im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrages nicht zurückerstattet werden. Letztlich entschieden sich die Kläger gegen den Kauf und forderten von der Beklagten eine Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Vorinstanz

Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Die Vorinstanzen bejaht dies im vorliegenden Fall. Und zwar hatte zuletzt das Landegericht Dresden, mit dem Urteil vom 10. Juni 2022 – 2 S 292/21 –, die Klage abgewiesen.

Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Dazu der BGH

Die Entscheidung

Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab der Revision der Kläger statt. Und zwar hob der BGH das Urteil des Landgerichts Dresden auf und verurteilte die Beklagte in vollem Umfang.

Reservierungsvertrag unwirksam

Der Reservierungsvertrag halte der Inhaltskontrolle nicht stand. Und zwar deswegen, weil er die Kaufinteressenten im Sinne von § 307 Abs 1 Satz 1 Abs 2 Nr 1 BGB unangemessen benachteiligt, so der BGH.

Die durchzuführende Interessenabwägung führe im Streitfall zur Annahme einer unangemessenen Benachteiligung der Kaufinteressenten. Und zwar würden die Pflicht zur Zahlung der Reservierungsgebühr und der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieser Gebühr bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags über die Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beklagten hinausgehen.

Unangemessene Benachteiligung

Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Und zwar stelle die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr für das zeitlich begrenzte exklusive Vorhalten einer Immobilie zu seinen Gunsten stelle im vorliegenden Fall eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 307 Abs 1 Satz 1, Abs 2 Nr 1 BGB dar, so der BGH

Und zwar deswegen, weil zum einen die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen sei. Und andererseits, weil sich aus der Reservierungsvereinbarung für den Kunden weder nennenswerte Vorteile ergeben würden noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen sei. Somit sei der Reservierungsvertrag gem § 307 Abs 1 Satz 1, Abs 2 Nr 1 BGB unwirksam und die Beklagte muss den Reservierungsbetrag zzgl Zinsen zurückzahlen.

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Quelle: Juris zu 1. Zivilsenat Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. April 2023 – I ZR 113/22

Dazu siehe auch:

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Dazu hat der BGH am 20. April 2023 - I ZR 113/22 – entschieden. Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Reservierungsvertrag mit Makler wirksam? Dazu hat der BGH am 20. April 2023 – I ZR 113/22 – entschieden. Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei