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Anspruch des Unternehmers auf Erstattung Bearbeitungsgebühr? Dazu hat das LG Itzehoe am 08.12.2015, Az.: 7 O 37/15, entschieden. Eine bankseitig vorformulierte Vereinbarung zwischen Bank und Unternehmer über laufzeitunabhängige Kreditbearbeitungsgebühren zugunsten der darlehensgebenden Bank sei wirksam, so das LG.

Was ist passiert?

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte eine Gemeinschaft aus Ärzten gegen die Deutsche Bank auf Rückzahlung einer Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 16.000 Euro geklagt.

Anspruch des Unternehmers auf Erstattung Bearbeitungsgebühr? Dazu das LG Itzehoe:

Das LG Itzehoe hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Landgerichts führt eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild – wonach die Gegenleistung des Darlehensnehmers allein in der Zahlung des vereinbarten Zinses besteht – bei genereller Betrachtung nicht per se zu einer Benachteiligung der unternehmerisch tätigen Darlehensnehmer wider Treu und Glauben. Die Interessenlage sei eine andere als bei einer Verbraucherkreditgewährung, für die der BGH die Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren (§ 307 BGB) festgestellt hatte.

Für Unternehmer könne die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren im Vergleich zu einem gleichbleibend höheren Kreditzins steuerliche Vorteile bringen, wenn diese Bearbeitungsgebühr bereits am Anfang der Laufzeit steuerlich geltend gemacht werde. Dadurch stehe dem Unternehmer zusätzliche Liquidität zur Verfügung. In wirtschaftlicher Hinsicht sei die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren damit einem Disagio vergleichbar, das zweifelsohne rechtlich wirksam vereinbart werden kann.

Anspruch des Unternehmers auf Erstattung Bearbeitungsgebühr?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was lernen wir daraus?

Für Verbraucherdarlehensverträge hat der BGH bereits entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren unwirksam sind. Noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, ob formularmäßig zwischen Banken und Unternehmern vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühren wirksam sind. Es gibt bis dato sowohl Gerichte, die derartige Vereinbarungen für wirksam halten, wie auch Gerichte, die gegenteiliger Auffassung sind.

Quelle: Pressemitteilung des LG Itzehoe v. 11.12.2015 und Juris das Rechtsportal

Anspruch des Unternehmers auf Erstattung Bearbeitungsgebühr?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/olg-naumburg-kreditbearbeitungsgebuehr-gegenueber-unternehmer-unwirksam/ und https://raheinemann.de/bankbearbeitungsgebuehr-fuer-anschaffungsdarlehen-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/koennen-freiberufler-auch-verbraucher-sein/ und https://raheinemann.de/darlehensnehmer-als-verbraucher-oder-unternehmer/ und https://raheinemann.de/erleichterte-vergabe-von-krediten-an-haushalte-und-unternehmen/ und https://raheinemann.de/wann-ist-ein-verkaeufer-im-internet-als-gewerbetreibender-anzusehen/ und https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-girokonto-fuer-jedermann/ und https://raheinemann.de/praemiensparvertraege-wirksam-gekuendigt/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Anspruch des Unternehmers auf Erstattung Bearbeitungsgebühr? Dazu hat das LG Itzehoe am 08.12.2015, Az.: 7 O 37/15, entschieden.