Mehr Infos

Künftig hat jeder Verbraucher das Recht auf ein Girokonto. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz in seiner Sitzung am 18.03.2016.

Worum geht es?

Durch das Konto sollen alle Menschen am Zahlungsverkehr teilnehmen können. Es ermöglicht grundlegende Finanzdienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft. Nicht umfasst ist das Recht, das Konto zu überziehen. Das Gesetz verbessert zudem die Transparenz bei den Kontogebühren. Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Kontoinhaber sollen durch die Neuregelung außerdem schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln können. Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen.

Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält oder keinen festen Wohnsitz hat. Somit können auch Asylsuchende und Obdachlose bald ein sogenanntes Basiskonto eröffnen.

Das Gesetz basiert auf einer europäischen Richtlinie, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 18.09.2016 in nationales Recht umsetzen müssen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung zugeleitet.

Ablehnen darf eine Bank den Antrag des Verbrauchers nur dann, wenn dieser schon ein Basiskonto nutzt, die Bank ihm bereits ein Konto wegen Zahlungsverzuges kündigte oder er eine Straftat gegen die Bank verübt hat.

Was ändert sich?

Bisher waren nur die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in einigen deutschen Bundesländern aufgrund entsprechender Regelungen zum Kontrahierungszwang in Sparkassengesetzen und -verordnungen rechtlich verpflichtet, ein Konto auf Guthabenbasis jedermann zu eröffnen. Die war der Fall in einigen west- und süddeutschen sowie in allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin. Nunmehr werden zukünftig vor allem auch die privaten und genossenschaftlichen Geldinstitute eine entsprechende Verpflichtung haben.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 18.03.2016 und Juris das Rechtsportal

 

RH