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Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig? Dazu hat am 15.05.2018 das LG München I zu Az. 35 O 13599/17 und am 23.01.2018 das LG Dortmund zu Az. 25 O 311/17 Preisklauseln der Münchener Hypothekenbank und der Kreissparkasse Steinfurt für unwirksam erklärt, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kreditinstitute verklagt hatte.

Was ist passiert?

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig?

Banken dürfen nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) kein Entgelt dafür verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, wenn ein Kunde seinen Immobilienkredit vorzeitig gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlt. Laut Jana Brockfeld, Rechtsreferentin vom vzbv berechnen Banken die Vorfälligkeitsentschädigung ausschließlich im eigenen Interesse. Es handele sich dabei nicht um eine Leistung für Kunden, die die Bank extra in Rechnung stellen darf. Kunden sollten laut Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt nach einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Pauschale von 125 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Nach einer Klausel im Preisverzeichnis der Münchener Hypothekenbank sollten Kreditnehmer zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung eine Pauschale von 200 Euro an die Bank zahlen. Und zwar, wenn sie ihre Immobilie verkaufen und den Kredit deshalb vorzeitig tilgen.

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig? Dazu das LG  München I und das LG Dortmund:

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig?

LG München

Die Klausel im Preisverzeichnis der Münchener Hypothekenbank hat das LG München I für unwirksam erklärt.

Die Banken sind nach Auffassung des Landgerichts grundsätzlich berechtigt, den Aufwand für die Berechnung auf ihre Kunden abzuwälzen. Das sei Teil ihres Schadersatzanspruches. Das Landgericht erklärte die strittige Klausel dennoch für unwirksam. Und zwar, weil sie der Bank ermögliche, ihren Berechnungsaufwand doppelt abzurechnen – als Teil der Vorfälligkeitsentschädigung und zusätzlich über die Pauschale.

LG Dortmund

Das LG Dortmund sah Klauseln, die ein Entgelt vorsahen für den mit der (Teil-) Nichtabnahme eines Immobiliardarlehens verbundenen Aufwand zur Berechnung der Entschädigung i.H.v. 125 Euro als unwirksam an und hat dem vzbv einen Anspruch auf Unterlassung zugestanden. Und ebenso ein Entgelt für die mit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Ablösung/Rückzahlung eines Immobiliardarlehens verbundenen Aufwand i.H.v. 125 Euro.

Der vzbv konnte sich dagegen nicht durchsetzen gegen ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro für „Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen“ im Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt. Kunden, die ihren Immobilienkredit ablösen und zu einer anderen Bank wechseln wollen, sollen das Entgelt dafür zahlen, dass die Bank die bestehende Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf die neue Bank überträgt. Und zwar handelt es sich nach dem Urteil des LG Dortmund um ein zulässiges Entgelt für eine Sonderleistung (entgegen § 307 BGB). Diese Sonderleistung liege auch im Interesse des Kunden (LG Dortmund, Urt. v. 23.01.2018 – 25 O 311/17 – Kreissparkasse Steinfurt).

Gegen diesen Teil des Urteils hat der vzbv Berufung eingelegt. „Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Kreditnehmer die Möglichkeit haben, ihren Immobilienkredit vorzeitig abzulösen und zu einer günstigeren Bank zu wechseln“, so Brockfeld. „Dieses Recht darf eine Bank nicht einschränken, indem sie die Sicherheiten nur freigibt, wenn der Kunde eine Extrazahlung leistet.“

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig?

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 28.06.2018 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/muenzgeldklausel-in-den-agb-einer-bank-unwirksam/ und https://raheinemann.de/aenderung-von-kontofuehrungsgebuehren-durch-zustimmungsfiktion/ und https://raheinemann.de/risikopraemie-und-bearbeitungsgebuehr-bei-foerderdarlehen-kfw-darlehen-zulaessig/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-unternehmers-auf-erstattung-bearbeitungsgebuehr/ und https://raheinemann.de/bankbearbeitungsgebuehr-fuer-anschaffungsdarlehen-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/pauschale-kontogebuehr-fuer-bausparvertraege-in-der-darlehensphase-zulaessig/ und https://raheinemann.de/bkarta-zu-fremdabhebegebuehren-bei-geldautomaten/ und https://raheinemann.de/hathat-verbraucherschutzverband-anspruch-auf-preis-und-leistungsverzeichniss-gegen-bank/ und https://raheinemann.de/praemiensparvertraege-wirksam-gekuendigt/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig? Dazu das LG München I zu Az. 35 O 13599/17 und das LG Dortmund zu Az. 25 O 311/17.