Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Dazu hat das OLG Celle am 03.06.2021, 3 U 42/21, in einem Beschluss Stellung bezogen. Und zwar sei bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich, so das OLG.
Was ist passiert?
Seit 1994 bestand zwischen den Klägern und der beklagten Sparkasseein sog Prämiensparvertrag. Danach konnten die Kläger monatliche Raten in Höhe von 200,00 DM (= 102,26 €), erstmals fällig am 15 Mai 1995, auf das Sparkonto einzahlen. Weiterhin sollte das Guthaben von der Beklagten mit „dem jeweils gültigen Zinssatz, zZt 3 %,“ verzinst werden. Außerdem verpflichtete sich die Beklagte, ab dem 3. Sparjahr eine Prämie von 3 % zu zahlen. Und zwar sollte sich diese Prämie jährlich erhöhen und ab dem 15. Sparjahr auf 50 % belaufen.
Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 kündigte die Beklagte den Vertrag mit den Klägern zum 30. April 2020. Und zwar begehren die Kläger mit ihrer Klage die Kläger die Feststellung, dass die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Prämiensparvertrages unwirksam ist.
Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Das LG Hildesheim hatte die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Gegen das Urteil des LG Hildesheim legten die Kläger Berufung ein.
Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Dazu das OLG Celle:
Die Entscheidung
Nach vorliegendem Beschluss beabsichtigt der 3. Senat des OLG Celle, die Berufung der Kläger gegen das am 16. Februar 2021 verkündete Teil-Urteil des Landgerichts Hildesheim durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Kein umfassender Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Sparvertrags
Der beklagten Sparkasse stand nach Auffassung des Senats nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung zu. Und zwar habe die Beklagte nach dem Inhalt des streitgegenständlichen Prämiensparvertrages die Zahlung einer Sparprämie bis zum 15. Sparjahr versprochen. Dagegen lasse sich dem Vertrag ein umfassender Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Sparvertrags nicht entnehmen. Und zwar entspreche dies auch einer beiderseits interessengerechten Auslegung des Sparvertrages. In erster Linie liege der von der Beklagten gesetzte besondere Sparanreiz in der bis zum 15. Sparjahr kontinuierlich steigenden Prämienhöhe. Ein Sparer könne dagegen redlicherweise nicht erwarten, dass ihm mit dem Abschluss des Sparvertrages eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit eröffnet werden solle.
Quellen: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 31.08.2021 und Juris das Rechtsportal
Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich?
Siehe auch: https://raheinemann.de/kuendigung-praemiensparvertrag flexibel/ und https://raheinemann.de/kann-bank-zinsanpassung-in-praemiensparvertraegen-einseitig-bestimmen/ und https://raheinemann.de/bundesgerichtshof-entscheidet-zur-zinsberechnung-in-praemiensparvertraegen-bei-unwirksamer-zinsaenderungsklausel/ und https://raheinemann.de/praemiensparvertraege-wirksam-gekuendigt/ und https://raheinemann.de/kontofuehrungsgebuehren-fuer-bauspardarlehen-zulaessig/ und https://raheinemann.de/gebuehr-fuer-geldabheben-am-bankschalter/ und https://raheinemann.de/widerrufsrecht-bei-goldsparvertraegen/ und https://raheinemann.de/gebuehr-fuer-geldabheben-am-bankschalter/ und https://raheinemann.de/auskunftspflicht-einer-bank-bei-markenverletzung/ und https://raheinemann.de/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/bkarta-zu-fremdabhebegebuehren-bei-geldautomaten/ und https://raheinemann.de/risikopraemie-und-bearbeitungsgebuehr-bei-foerderdarlehen-kfw-darlehen-zulaessig/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-unternehmers-auf-erstattung-bearbeitungsgebuehr/ und https://raheinemann.de/bankbearbeitungsgebuehr-fuer-anschaffungsdarlehen-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/pauschale-kontogebuehr-fuer-bausparvertraege-in-der-darlehensphase-zulaessig/ und https://raheinemann.de/aenderung-von-kontofuehrungsgebuehren-durch-zustimmungsfiktion/ und https://raheinemann.de/muenzgeldklausel-in-den-agb-einer-bank-unwirksam/ und https://raheinemann.de/hathat-verbraucherschutzverband-anspruch-auf-preis-und-leistungsverzeichniss-gegen-bank/ und https://raheinemann.de/auskunftspflicht-der-bank-zu-sparbuch-von-1959/
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
