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Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EU. Und zwar haben die EU Mitgliedsataaten am 25.06.2019 neue Regeln zum besseren Schutz von Kindern bei grenzüberschreitenden Familiensachen beschlossen.

Problemlage

Kinder leiden bei Trennung oder Streitigkeiten der Eltern oft am meisten. Noch komplizierter werden mögliche Folgen einer Trennung wie Sorgerechtsfragen, Umgangsrecht und Kindesentführung, wenn die Elternteile in verschiedenen europäischen Ländern leben.

In der EU beträgt die Zahl der internationalen Scheidungen derzeit etwa 140.000 pro Jahr. Außerdem sind bis zu 1.800 Fälle von Kindesentführungen jährlich durch einen Elternteil innerhalb der EU zu verzeichnen.

Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EU – Lösungsansatz

Der Beschluss

Und zwar haben die EU Mitgliedsataaten am 25.06.2019 neue Regeln zum besseren Schutz von Kindern bei grenzüberschreitenden Familiensachen beschlossen.

Berücksichtigung des Kindeswohls als Leitfaden

Die neuen Vorschriften sollen das Kindeswohl stets berücksichtigen. Rechts- und Verwaltungsverfahren werden außerdem beschleunigt und die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit dadurch verbessert. Dies soll Kindern im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare zu einem sicheren Rechtsrahmen verhelfen. Außerdem soll dies die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben, aufrechterhalten.

Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EUVerfahrenserleichterung

Das Verfahren zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung einer Ehe sowie über Fragen der elterlichen Verantwortung und die grenzüberschreitende Kindesentführung (Strafbarkeit in Deutschland gemäß § 235 StGB) erfährt seitens der EU eine Erleichterung und Beschleunigung.

Die neue Verordnung enthält Vorschriften über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie für Fälle von Kindesentführungen innerhalb der EU.

Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EUHauptziele der Überarbeitung

U.a. Hauptziele der Überarbeitung ist die Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Streitsachen über die elterliche Verantwortung. Dies beispielsweise in Bezug auf Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesentführung.

Die neuen Regeln treten drei Jahre nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt in Kraft.

Quellen: EU-Aktuell v. 25.06.2019 und Juris das Rechtsportal

Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EU.

Siehe auch: https://raheinemann.de/minderjaehrigenehe-aus-eu-ausland-nach-deutschem-recht-aufhebbar/ und https://raheinemann.de/teilnahme-von-kindern-unter-14-jahren-an-lasertag-spiel-erlaubt/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-aufwendungsersatz-bei-selbst-beschafftem-krippenplatz/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EU. Dazu EU-Aktuell v. 25.06.2019.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Besserer Schutz für das Kindeswohl innerhalb der EU. Dazu EU-Aktuell v. 25.06.2019.