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Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz? Dazu hat der Bundestag am 09.11.2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen. Dieses Gesetz soll spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte bringen. Weiterhin soll es eine bessere Personalausstattung in der Kranken- und Altenpflege schaffen. Außerdem soll das Gesetz die Arbeitsbedingungen verbessern.

Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz? Gesetzeszweck:

Die Arbeitsbelastung sei in den letzten Jahren für viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege erheblich gestiegen. Infolgedessen steige der Krankenstand. Und außerdem schieden Pflegekräfte frühzeitig aus dem Beruf aus. Die Bundesregierung will mit einem „Sofortprogramm Pflege“ den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll dsich ie pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen verbessern.

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals ist ein wichtiger Baustein des Sofortprogramms. Dieses Gesetz hat

  • das Bundeskabinett am 01.08.2018 beschlossen und
  • der Bundestag am 09.11.2018 verabschiedet.

Übernahme Zusatzkosten

13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen sehe das Gesetz vor. Diese neuen Stellen sollen die Kostenträger in vollem Umfang finanzieren. Diese sollen künftig in der Krankenpflege die Ausgaben für jede neue Pflegekraft einschliesslich der Aufstockung von Teilzeitstellen übernehmen. Zudem sollen Tariferhöhungen von den Kostenträgern finanziert werden und gingen nicht mehr zu Lasten der Krankenhäuser.

Auch Neueinstellungen in der Altenpflege sollen mit dem „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ gefördert werden.

Mindestpersonalausstattung

Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz?

Die Vergütung von Pflegepersonalkosten soll ab 2020 in Kliniken krankenhausindividuell erfolgen. Erstmals sollen Pflegepersonalquotienten ermittelt werden (§ 137j SGB V). Diese beschreiben das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand. Diese Maßnahmen hätten eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege als Zielsetzung. Sofern Krankenhäuser nicht genug Pflegepersonal hätten, müssten sie mit Sanktionen rechnen. Auf der anderen Seite sollen die Kliniken mehr finanzielle Mittel zur Einstellung weiterer Pflegekräfte erhalten.

Attraktivere Arbeitsbedingungen

Der Pflegeberuf stelle außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst. Deshalb soll künftig in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten die Förderung zusätzlicher Maßnahmen erfolgen. Zudem erfahre die betriebliche Gesundheitsförderung Unterstützung. Dafür sollen die Krankenkassen künftig zusätzlich gut 70 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen.

Ebenso könne zur Entlastung der Pflegekräfte die Digitalisierung erheblich beitragen. Dazu einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten könnten seien:

  • Abrechnung von Pflegeleistungen.
  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.
  • Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzteschaft und Pflegeheimen.
  • Videosprechstunden.

Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz? Förderung:

Jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung soll in den Jahren 2019 bis 2021 einen einmaligen Zuschuss für digitale Maßnahmen erhalten. Und zwar soll dieser Dieser Zuschuss soll mit einem maximalen Förderbetrag von 12.000 Euro je Einrichtung erfolgen. Insgesamt seien dies 40% der anerkannten Maßnahme.

Zudem stelle auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen zur Verfügung. Dazu gehöre etwa die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Für weitere vier Jahre setze man den Fonds ab 2019 mit einem Volumen von einer Mrd. Euro jährlich fort. Zudem solle er künftig mit seinen Mitteln Ausbildungsstätten für Pflegepersonal fördern. Damit trage er ebenfalls zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung bei.

Quellen: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 09.11.2018 und Juris das Rechtsportal

Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz?

Siehe auch: https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/vereinbarung-einer-reservierungsgebuehr-fuer-pflegeheimplatz-wirksam/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-abrechnung-nicht-erbrachter-pflegedienstleistungen/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-unterqualifizierter-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/pflegefachkraft-im-pflegeheim-regelmaessig-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/ und https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime/ und https://raheinemann.de/bundesrat-fordert-angemessene-pflegepersonalschluessel/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/ und https://raheinemann.de/vergabe-von-rettungsdienstleistungen-nur-bei-tarifbindung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz? Dazu hat der BT am 09.11.18 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Verbesserung für Pflegepersonal durch neues Gesetz? Dazu hat der BT am 09.11.18 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen.

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