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Bundesrat fordert angemessene Pflegepersonalschlüssel. Dies ist Gegenstand einer Entschließung des Bundesrates vom 23.03.2018. Dem Bundesrat geht es um die Sicherstellung von angemessenen Personalschlüsseln in der Pflege.

Worum geht es?

In sämtlichen Bereichen, in denen Pflegepersonal tätig ist, müssten die im kommenden Jahr 2019 einzuführenden Untergrenzen gelten. Und zwar sollen die Vorgaben keinesfalls nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden dürfen, so der Bundesrat. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen wird. Außerdem sei wichtig, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt. Der Bundesrat machte darüber hinaus deutlich, dass der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden darf. Deshalb seien zur Vermeidung von Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe, insbesondere im ländlichen Raum, Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen. Personaluntergrenzen könnten nur so umgesetzt und eingehalten werden.

Bundesrat fordert angemessene Pflegepersonalschlüssel – Hintergrund:

Bundesrat fordert angemessene Pflegepersonalschlüssel. Diese Forderung hat folgenden Hintergrund: Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, sind nach dem SGB V verpflichtet, zum 01.01.2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln, sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenhäuser könnten durch die zusätzlichen Personalkosten über Gebühr belastet werden. Deshalb soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen. Er plädiert außerdem dafür, die Sachleistungen in der Pflege an die Personalentwicklung anzupassen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgen der Personalverbesserung allein von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Bundesrat fordert angemessene Pflegepersonalschlüssel – was wird aus der Hebammenbetreuung?

Die Entschließung enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Der Bundesrat erwartet hier ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.

Wie geht es weiter?

Nun wird die Entschließung der Bundesregierung zugeleitet. Allerdings gibt es für die Befassung keine festen Fristen.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 23.03.2018 und Juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/bundestag-beschliess-pflegeberufsreformgesetz-pflegeausbildung-wird-durch-reform-attraktiver/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/verbesserung-fuer-pflegepersonal-durch-neues-gesetz/ und https://raheinemann.de/weitere-vorschlaege-zur-staerkung-des-pflegepersonals-vom-bundesrat/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/ und https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime/ und https://raheinemann.de/pflegepersonal-staerkungsgesetz-von-bundesregierung-als-entwurf-beschlossen/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bundesrat fordert angemessene Pflegepersonalschlüssel. Dies ist Gegenstand einer Entschließung des Bundesrates vom 23.03.2018.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Bundesrat fordert angemessene Pflegepersonalschlüssel. Dies ist Gegenstand einer Entschließung des Bundesrates vom 23.03.2018.