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Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereformgesetz. Und zwar hat am 21.06.2017 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach monatelangen kontroversen Beratungen das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz gebilligt.

Was ist passiert?

Am 21.06.2017 stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD für die in den Beratungen noch deutlich veränderte Vorlage. Die Opposition votierte gegen den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7823). Der Beschluss dazu soll endgültig am 22.06.2017 im Bundestag erfolgen.

Was war vorgesehen?

Ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte, war ursprünglich vorgesehen. Jedoch bemängelten Kritiker, dass damit Spezialwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt würde.

Gesundheitsausschuss billigt PflegeberufereformgesetzDer Kompromiss

Schwerpunkt in der Generalistik

Eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung sowie eine mögliche einjährige „Vertiefung“ in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege sieht der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss vor. Somit sind künftig weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der sogenannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Künftig liegt der Schwerpunkt jedoch in der Generalistik.

Dauer der Ausbildung

In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das Schulgeld, dass bislang in manchen Ländern noch erhoben wurde, entfällt. Ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung ist Voraussetzung für eine Pflegeausbildung. Die Einführung einer Pflegeausbildung an Hochschulen erfolgt neu. Und zwar dauert das Studium drei Jahre und soll u.a. ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Anpassung Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereformgesetz – Anpassung an neue Anforderungen

Der Pflegeberuf soll mit der Ausbildungsreform an neue Anforderungen angepasst werden. Weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt, wird die Generalistik als besonders wichtig erachtet. Eine Vergrößerung der Einsatzfelder von Pflegern soll angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege durch Wechselmöglichkeiten erfolgen.

Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereformgesetz – Die Kritik

Als schweren Mangel monierten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dass die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch gar nicht vorliege.

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 383 v. 21.06.2017 und Juris das Rechtsportal

Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereformgesetz.

Siehe auch: https://raheinemann.de/verbesserung-fuer-pflegepersonal-durch-neues-gesetz/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/vereinbarung-einer-reservierungsgebuehr-fuer-pflegeheimplatz-wirksam/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-abrechnung-nicht-erbrachter-pflegedienstleistungen/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-unterqualifizierter-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/bundesrat-fordert-angemessene-pflegepersonalschluessel/ und https://raheinemann.de/pflegepersonal-staerkungsgesetz-von-bundesregierung-als-entwurf-beschlossen/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereformgesetz. Und zwar hat am 21.06.2017 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach monatelangen kontroversen Beratungen das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz gebilligt.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereformgesetz. Und zwar hat am 21.06.2017 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach monatelangen kontroversen Beratungen das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz gebilligt.