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Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Dazu hat das OVG Magdeburg am 22.06.2018, 3 M 262/18, entschieden. Und zwar hat das OVG entschieden, dass die Zuständigkeit des ASB für die Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zunächst bis auf weiteres erhalten bleibt.

Was ist passiert?

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Der Sachverhalt

Die Parteien streiten um das Kriterium der Traifbindung bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Und zwar war die Ambulance Merseburg GmbH Antragstellerin. Diese bezog sich in ihrer Argumentation auf die Regelung des § 13 Abs. 3 Nr. 3 RettDG LSA. Die Antragstellerin meinte, dass danach Rettungsdienstleistungen nur anbieten dürfe, wer seinen Mitarbeitern eine „tarifgerechte Vergütung“ garantiere. Und zwar sei dies beim ASB, so die Ambulance, nicht der Fall.

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Die I. Instanz

Die Ambulance Merseburg GmbH bekam vom VG Halle ab 25.06.2018 die Zuständigkeit für die Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zugesprochen.

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Dazu das OVG Magdeburg

Die Entscheidung

Diese Entscheidung hat das OVG Magdeburg abgeändert und die Eilanträge der Ambulance Merseburg GmbH abgelehnt. Damit bleibt die Zuständigkeit des ASB für die Bereiche Günthersdorf und Bad Dürrenberg zunächst bis auf weiteres erhalten.

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Gesetzliche Verpflichtung zu tarifgerechter Entlohnung nur bei Tarifbindung

Nur die einer Tarifbindung unterliegenden Rettungsdiensteanbieter seien, so das OVG, gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten „tarifgerecht“ zu entlohnen. Und zwar habe der Gesetzgeber lediglich für kommunale Rettungsdienste die Einheitlichkeit des Tarifrechts im öffentlichen Dienst wahren wollen. Hingegen gelte dies für private Anbieter und freie Träger von Rettungsdienstleistungen (Hilfsorganisationen), die nicht der Tarifbindung unterlägen, nicht. Und zwar träfe dies auch auf den ASB zu. Der durch die Ambulance gegenüber dem ASB erhobenen Vorwurf eines „Dumpingangebots“ habe sich aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts auch nicht feststellen lassen. Und zwar habe die Ambulance im Eilverfahren nicht glaubhaft machen können, dass die Entgelte, die der ASB seinen Beschäftigten im Rettungsdienst zahle, unangemessen niedrig seien.

Quellen: Pressemitteilung des OVG Magdeburg v. 22.06.2018 und Juris das Rechtsportal

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung?

und zwar siehe auch: https://raheinemann.de/nebenberufliche-notarztdienste-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/notarzt-als-freier-mitarbeiter-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-arbeitnehmertarif-fuer-auszubildenden/ und https://raheinemann.de/was-ist-eine-angemessene-ausbildungsverguetung/ und https://raheinemann.de/diakonie-muss-ausbildungsverguetung-in-hoehe-von-34-000-e-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/angemessene-ausbildungsverguetung-bei-gefoerdertem-ausbildungsplatz/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-ausbildungsverguetung-in-der-pflege-bei-bafoeg-bezug/ und https://raheinemann.de/welche-verguetung-fuer-krankenkassenvorstand-ist-angemessen/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/ausbildungsvertrag-ohne-ausbildungsverguetung-wirksam/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Dazu hat das OVG Magdeburg am 22.06.2018, 3 M 262/18, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Vergabe von Rettungsdienstleistungen nur bei Tarifbindung? Dazu hat das OVG Magdeburg am 22.06.2018, 3 M 262/18, entschieden.