Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung? Dazu hat das ArbG Krefeld am 07.12.2018, 2 Ca 1313/18, entschieden. Und zwar ist eine allgemeine Regelung, wonach auch außerhalb des Betriebsgeländes nur der gesamte Betriebsrat autorisierte Flyer verteilen darf, nicht zulässig, so das ArbG.
Was ist passiert?
Der unstreitige Sachverhalt
Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung? Ein Betriebsratsmitglied eines großen Stahlunternehmens hatte beim Arbeitsgericht Krefeld wegen zwei Abmahnungen vom 06.06.2018 Klage eingereicht. In den Abmahnungen warf das beklagte Stahlunternehmen dem Kläger folgendes vor: Er soll am 30.05.2018 am Standort Krefeld Flyer für seine Gruppierung unberechtigt innerhalb des Betriebsrats verteilt haben.
Der streitige Sachverhalt
Es war streitig, ob der Kläger die Flyer auf dem Bürgersteig vor dem Werkstor oder auf dem Werksgelände verteilt habe. Auch zu der Frage, ob die Arbeitgeberin im Vorfeld für das Verteilen von Flyern klare Vorgaben aufgestellt habe, bestanden unterschiedliche Auffassungen. Ebenso zu der Frage, ob sie dazu überhaupt berechtigt sei.
Auffassung der Arbeitgeberin
Nach Auffassung der Arbeitgeberin habe der Kläger hierdurch den Betriebsfrieden gefährdet. Ebenso habe er damit gegen eine Neutralitätspflicht verstoßen, die ihm ihrer Meinung nach als Betriebsratsmitglied obliege. Nach der geltenden Regelung seien nur Flyer des Betriebsrats zulässig.
Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung? Nicht aber seien Flyer einzelner Gruppierungen im Betriebsrat zulässig. Die verteilten Flyer seien außerdem inhaltlich unrichtig und hätten deshalb die Mitarbeiter/innen verunsichert. Inhaltlich hätten die Flyer den falschen Eindruck erweckt, die Arbeitgeberin plane die Kürzung von übertariflichen Zulagen.
Darüber sei mit dem Betriebsrat in den letzten Jahren auch nicht verhandelt worden.
Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung? Dazu das ArbG Krefeld:
Die Entscheidung
Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung? Nach der Entscheidung des ArbG Krefeld muss die Beklagte die Abmahnungen aus der Personalakte entfernen. In entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB könne der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
Abmahnung von Betriebsratsmitglied wegen Flyerverteilung? Die Begründung
Das Arbeitsgericht führte dabei folgende Punkte zur Begründung seiner Entscheidung an:
- Jedenfalls eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürften, sei nicht zulässig.
- Die Arbeitgeberin habe auch nicht nachvollziehbar dargelegt: Der Kläger hat mit den verteilten Flyer tatsächlich Mitarbeiter/innen verunsichert.
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Quellen: Pressemitteilung des des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen v. 10.12.2018 und Juris das Rechtsportal