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Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung? Dazu hat am 19.10.2017 das BAG entschieden, dass ein Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen kann, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen.

Was ist passiert?

Anspruch auf Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung? Der Sachverhalt

Seit 1987 war der Kläger bei der vormaligen Beklagten zu 1. in deren Apotheke als vorexaminierter Apothekenangestellter beschäftigt. Die vormalige Beklagte zu 1. kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger mit Schreiben vom 28.11.2013 sowie mit allen übrigen Beschäftigten zum 30.06.2014. Da es sich bei dem Betrieb der vormaligen Beklagten zu 1. um einen Kleinbetrieb i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG handelte, konnte der Kläger sich nicht auf Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen. Deshalb hat er die Kündigung nicht angegriffen. Mit verringerter Beschäftigtenzahl führte die vormalige Beklagte zu 1. die Apotheke über den 30.06.2014 hinaus weiter. Am 01.09.2014 übernahm die Beklagte (vormalige Beklagte zu 2.) auf der Grundlage eines Kaufvertrages vom 15.07.2014 die Apotheke einschließlich des Warenlagers. In dem Kaufvertrag hatte die Beklagte sich zudem zur Übernahme und Weiterbeschäftigung von drei Arbeitnehmern verpflichtet.

Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung? Die 1. und 2. Instanz

Mit seiner Klage hat der Kläger zunächst sowohl die vormalige Beklagte zu 1. als auch die Beklagte (vormalige Beklagte zu 2.) auf Wiedereinstellung in Anspruch genommen.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen. Das arbeitsgerichtliche Urteil hat der Kläger nur insoweit mit der Berufung angegriffen, als seine gegen die Beklagte (vormalige Beklagte zu 2.) gerichtete Klage abgewiesen wurde. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 07.10.2015 – 4 Sa 1289/14 – hatte die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung? Dazu das BAG:

Die Entscheidung

Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor BAG keinen Erfolg.

Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung? Die bisherige Rechtsprechung

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen. Und zwar, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.

Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung? Die Voraussetzung

Allerdings kann nach Auffassung des BAG ein Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Ob sich in Kleinbetrieben im Einzelfall ausnahmsweise aus § 242 BGB ein Wiedereinstellungsanspruch ergeben könne, habe vorliegend keiner Entscheidung bedurft. Einen solchen Anspruch hätte der Kläger erfolgreich nur gegenüber der vormaligen Beklagten zu 1. verfolgen können. Die Beklagte zu 1. hatte den Betrieb nach Ablauf der Kündigungsfrist des Klägers zunächst weitergeführt. Die gegen die vormalige Beklagte zu 1. gerichtete Klage war aber rechtskräftig abgewiesen worden.

Das BAG hat auch in einem Parallelverfahren die Revision der dortigen Klägerin zurückgewiesen (8 AZR 847/15).

Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 46/2017 v. 19.10.2017 und Juris das Rechtsportal

Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung?

Siehe auch:

https://raheinemann.de/kuendigung-eines-air-berlin-piloten-nach-insolvenzeroeffnung-wirksam/ und https://raheinemann.de/traegt-der-arbeitgeber-das-betriebsrisiko-auch-in-der-corona-pandemie/ und https://raheinemann.de/betriebsuebergang-bei-echtem-betriebsfuehrungsvertrag/ und https://raheinemann.de/kuendigung-wegen-quarantaene-im-zusammenhang-mit-covid-19/ und https://raheinemann.de/keine-beschaeftigungspflicht-nach-wegfall-des-arbeitsplatzes/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anspruch auf Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung? Dazu hat am 19.10.2017 das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Anspruch auf Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung? Dazu hat am 19.10.2017 das Bundesarbeitsgericht entschieden.