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Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Am 22.01.2019 hat das BAG zu Az. 9 AZR 45/16 entschieden, dass Erben Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Zu dieser Frage hatte das BAG folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemannes (Erblasser). Dessen Arbeitsverhältnis mit der beklagten Arbeitgeberin endete durch seinen Tod. Dem Erblasser standen nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Mit Wirkung vom 18.08.2010 wurde der Erblasser als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Danach hatte er gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB IX a.F. für das Jahr 2010 Anspruch auf anteiligen Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin standen zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch insgesamt 25 Arbeitstage zu. Und zwar verlangt die Klägerin von der beklagten Arbeitgeberin die Abgeltung dieses Resturlaubs.

Die Vorinstanzen

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Die Vorinstanzen, zuletzt LArbG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2015 – 3 Sa 21/15 -, hatten dies bejaht und der Klage stattgegeben.

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung – was sagt das BAG dazu?

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Die Entscheidung

Vor dem BAG hatte die Revision der beklagten Arbeitgeberin hatte keinen Erfolg. Und zwar hat die beklagte Arbeitgeberin nach Auffassung des BAG den nicht gewährten Urlaub des Erblassers mit einem Betrag i.H.v. 5.857,75 Euro brutto abzugelten.

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Richtlinienkonforme Auslegung von § 1 BUrlG und § 7 Abs. 4 BUrlG

Nach § 7 Abs. 4 BUrlG sei Urlaub abzugelten, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer nicht genommen werden kann. § 1 BUrlG und § 7 Abs. 4 BUrlG seien nach dem europäischen Unionsrecht auszulegen. Danach sei der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet.

Der EuGH habe entschieden, dass der durch Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) gewährleistete Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis untergehen dürfe, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub bestehe, der im Wege der Erbfolge auf den Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers überzugehen habe (EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16 „Bauer und Willmeroth“).

Was folgt aus der richtlinienkonformen Auslegung?

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Für die richtlinienkonforme Auslegung von § 1 BUrlG und § 7 Abs. 4 BUrlG folge daraus, dass die Vergütungskomponente des Anspruchs auf den vor dem Tod nicht mehr genommenen Jahresurlaub als Bestandteil des Vermögens Teil der Erbmasse werde. Und zwar umfasse der Abgeltungsanspruch der Erben nicht nur den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach § 1 BUrlG und § 3 Abs. 1 BUrlG von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX a.F. sowie den Anspruch auf Urlaub nach § 26 TVöD, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteige.

Insoweit haben, so das BAG, Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Dass dem Erben das Verfallrisiko für den tariflichen Mehrurlaub bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers zugewiesen sei, lasse sich dem TVöD nicht entnehmen.

Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 1/2019 v. 22.01.2019 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung: Dies hat das BAG am 22.01.2019 zu Az. 9 AZR 45/16 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Am 22.01.2019 hat das BAG zu Az. 9 AZR 45/16 entschieden. Fragen Sie Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei