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Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen. Und zwar erfolgte dazu am 04.09.2018 entsprechende Beschlussfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 die Beschlussfassung. Außerdem beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680.

Seit 25.05.2018 gilt ein neues Datenschutzrecht

Seit 25.05.2018 gilt ein neues Datenschutzrecht mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Diese findet in Deutschland eine Ergänzung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018). Dieses ist entstanden ist aus einer grundlegenden Novellierung des alten BDSG. Und zwar durch das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30.06.2017.

Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen – Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts des Bundes an die Datenschutz-Grundverordnung

Nunmehr erfolgt auch eine Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts des Bundes an die Datenschutz-Grundverordnung. Und zwar mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680.

Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen – Änderungen in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts

Änderungen in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts sieht der beschlossene Gesetzentwurf vor. Dabei betreffen die Anpassungen der bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die unionrechtlichen Vorgaben folgende Regelungsschwerpunkte:

  • Begriffsbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
  • Verweisungen, insbesondere in das allgemeine Datenschutzrecht
  • Regelungen zu den Rechten der betroffenen Personen
  • unmittelbar geltende Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung

Zügiger Abschluss des Anpassungsprozesses beabsichtigt

Der erforderliche Anpassungsprozess soll nunmehr zügig zum Abschluss kommen. Deswegen soll die Verabschiedung des Gesetzentwurfs schnellstmöglich erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des BMI v. 04.09.2018 und Juris das Rechtsportal

Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen

Siehe auch: https://raheinemann.de/handlungsbedarf-bei-digitalem-nachlass-wegen-datenschutzproblemen/ und https://raheinemann.de/digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-nach-dem-tod/ und https://raheinemann.de/arbeitslosengeld-an-der-supermarktkasse-und-sozialdatenschutz/ und und https://raheinemann.de/krankenversichert-mit-auffangversicherung-bei-arbeitslosengeldbezug/ und https://raheinemann.de/pflegedienste-zur-bestellung-eines-datenschutzbeauftragten-verpflichtet/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen . Am 04.09.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 beschlossen. Außerdem beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen . Am 04.09.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 beschlossen. Außerdem beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680.