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Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei digitalem Nachlass? Dazu die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Worum geht es?

Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei digitalem Nachlass? Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/3954) im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass, insbesondere datenschutzrechtlichen Problemen in Bezug auf die Vererbbarkeit personenbezogener Daten, hat die Bundesregierung zu BT-Drs. 19/4207 geantwortet. Dabei bezieht sich die Bundesregierung auf die Entscheidung des BGH vom 12.07.2018 – III ZR 181/17 -. Ebenso wie sonstige Vermögensgegenstände, so der BGH, gehen digitale Inhalte grundsätzlich, ebenso wie sonstige Vermögensgegenstände und vertragliche Rechte und Pflichten des Erblassers, auf den Erben über. Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) habe in einigen offenen Punkten Klarheit gebracht, weite Bereiche seien aber noch ungeklärt. So stelle sich die Frage, ob rechtsverbindliche Regelungen erforderlich sind, die den Erben die notwenigen Auskunftsrechte und Zugriffsrechte für Onlineaccounts einräumen. Zurzeit hänge es noch von der Entscheidung und dem Ermessen des jeweiligen Internetanbieters ab, ob er Erben überhaupt eine solche Auskunft erteilt und ob er ihnen darüber hinaus entsprechende Zu-griffsrechte eingeräumt

Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei digitalem Nachlass? Dazu die Bundesregierung:

Die Bundesregierung stehe in Kontakt mit den Anbietern digitaler Dienstleistungen, um sich ein Bild über die von den Anbietern aus der Entscheidung zu ziehenden Konsequenzen und daraus eventuell folgenden Handlungsbedarf für die Regierung zu ermitteln. Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei digitalem Nachlass? Die Bundesregierung beobachte aufmerksam die Entwicklungen bei digitalen Angeboten wie sozialen Netzwerken. Insbesondere begründe die Tatsache, dass die digital gespeicherten privaten Nachrichten und Mitteilungen für einen längeren Zeitraum gespeichert werden und die Diensteanbieter darauf zurückgreifen können, einen erhöhten Schutzbedarf. Dies gerade auch im Hinblick auf angemessene Vorkehrungen zur Datensicherheit.

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 671 v. 18.09.2018 und Juris das Rechtsportal

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Dazu siehe auch:

Was passiert mit meinen digitalen Daten nach dem Tod?

Bei Datenschutzverletzung automatisch Schadensersatz?

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei digitalem Nachlass? Dazu die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Fragen Sie den Anwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Marko Rummel: Datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei digitalem Nachlass? Dazu die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Fragen Sie den Anwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei