Mehr Infos

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag? Dazu hat das LG Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018, Aktenzeichen 2 O 259/17, entschieden. Und zwar bekommt ein Verbraucher, der seinen Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen hat, sämtliche gezahlten Raten zurück und muss weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen, so das LG Ravensburg.

Was ist passiert?

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag?

Am 27.07.2015 schloss der Kläger mit der beklagten Bank zweckgebunden für den Kauf eines privat genutzten Skoda Roomster einen Verbraucherdarlehensvertrag. Dabei fungierte das Autohaus als Darlehensvermittler.

An das Autohaus hat der Kläger eine Anzahlung von 3.460 Euro geleistet und 30 Raten zu je 114,87 Euro. Dann hat der Kläger mit Schreiben vom 08.05.2017 den Darlehensvertrag widerrufen und verlangt von der Beklagten die bezahlten Beträge von insgesamt 6.906,10 Euro zurück.

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag? Dazu das LG Ravensburg:

Das LG Ravensburg hat der Klage stattgegeben.

Der Widerruf ist nach Auffassung des Landgerichts wirksam. Und zwar sei die vertragliche Widerrufsinformation hinsichtlich der Rückabwicklung des Vertrages nach einem Widerruf nicht ordnungsgemäß gewesen und habe die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Anders als in der Widerrufsinformation sei der Kläger nämlich in den in Darlehensbedingungen nicht darauf hingewiesen worden, dass er keinen Wertersatz für einen Wertverlust leisten müsse, wenn dieser auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen sei, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig gewesen sei. Und zwar sei dies geeignet gewesen, ihn von einer Erklärung des Widerrufs abzuhalten.

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag?

Ein Anspruch auf Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs gemäß §§ 355 Abs. 3, 357 BGB stehe dem Beklagten nicht zu.  Wegen der von der Widerrufsinformation abweichenden Darlehensbedingungen sei der Kläger entgegen § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB unzutreffend über die Rückabwicklung des Vertrags nach einem Widerruf belehrt worden

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quellen: Pressemitteilung des LG Ravensburg v. 14.08.2018 und Juris das Rechtsportal

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/nutzungsersatz-nach-widerruf-darlehensvertrag/ und https://raheinemann.de/kein-nutzungsersatz-nach-widerruf-von-fernabsatz-darlehensvertrag/ und https://raheinemann.de/macht-unzulaessige-agb-klausel-widerrufsbelehrung-undeutlich/ und https://raheinemann.de/widerrufsbelehrung-zu-darlehensvertrag-einer-sparkasse-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/widerrufsinformation-der-sparkasse-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/widerruf-eines-autodarlehensvertrages-mit-kaskadenverweisung/ und https://raheinemann.de/hat-der-leasingnehmer-ein-widerrufsrecht-bei-kilometerleasingvertraegen/ und https://raheinemann.de/aenderung-von-kontofuehrungsgebuehren-durch-zustimmungsfiktion/ und https://raheinemann.de/muenzgeldklausel-in-den-agb-einer-bank-unwirksam/ und https://raheinemann.de/widerruf-darlehensvertrag-bei-nicht-ordnungsgemaessen-pflichtangaben/ und https://raheinemann.de/widerruf-des-beitritts-zu-investmentfonds-jahre-spaeter/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag? Dazu hat das LG Ravensburg mit Urteil vom 07.08.18, Aktenzeichen 2 O 259/17, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kein Nutzungsersatz bei Widerruf Autokreditvertrag? Dazu hat das LG Ravensburg mit Urteil vom 07.08.18, Aktenzeichen 2 O 259/17, entschieden.