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Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung. Dazu hat das OLG Celle am 13.01.2021, 3 U 47/20, entschieden. Und zwar hat das OLG der Klage im Grundsatz stattgegeben und hat in seinem Urteil die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages verdeutlicht.

Was ist passiert

Im Jahr 2016 kaufte der Kläger einen Pkw VW Passat. Und zwar finanzierte er diesen Kauf durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag. Dabei wurde er bei Abschluss des Darlehensvertrages auf sein Recht hingewiesen, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, wobei diese Frist nach der überreichten Widerrufsbelehrung erst beginnen sollte, nachdem er „alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB“ erhalten hatte.

Der Kläger widerrief seine Vertragserklärung im Juni 2016 und bot der beklagten Bank die Rückgabe des gekauften Fahrzeugs an. Er verlangt schließlich klageweise die Rückzahlung der an die Bank geleisteten Darlehensraten.

Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung. Dazu das OLG Celle:

Die Entscheidung

Der 3. Zivilsenat des OLG Celle hat der Klage mit Urteil vom 13.01.2021 im Grundsatz stattgegeben und hat in seinem Urteil die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages verdeutlicht.

Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung – Kaskadenverweisung führt für sich allein nicht zur Rechtsunwirksamkeit

Es sei unschädlich, dass der Kläger den Darlehensvertrag erst drei Jahre nach Vertragsschluss widerrufen hatte. Und zwar sei die Widerrufsbelehrung durch die Bezugnahme auf § 492 Abs. 2 BGB und die dort enthaltene Verweisung auf weitere Vorschriften nicht ausreichend klar und verständlich gewesen.

Trotz einer solchen Unklarheit kann ein Verbraucherdarlehensvertrag aber nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Zwar sei die Widerrufsbelehrung durch die Bezugnahme auf § 492 Abs. 2 BGB nicht ausreichend verständlich gewesen. Dennoch hätte sie doch im Wesentlichen einem gesetzlichen Muster entsprochen und wäre deshalb wirksam gewesen.

Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung – Folgen bei falscher Umsetzung

Allerdings sei dieses Muster in diesem besonderen Fall falsch umgesetzt worden. Und zwar hätte die Bank in die Widerrufsbelehrung den Hinweis aufgenommen, dass der Käufer auch an eine Restschuldversicherung nicht mehr gebunden sei, obwohl er tatsächlich keine Restschuldversicherung abgeschlossen hatte. Es sei auch nicht rechtsmissbräuchlich, dass sich der Kläger auf diesen formalen Fehler gestützt hat, so das OLG.

Eine Widerrufsbelehrung könnte aber trotz der für sich genommen unklaren Bezugnahme auf § 492 Abs. 2 BGB in anderen Fällen wirksam sein.

Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung – Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs

Bei wirksamem Widerruf erhalte der Darlehensnehmer die an die Bank gezahlten Darlehensraten zurück. Im Gegenzug müsse er der Bank das finanzierte Auto übergeben. Außerdem müsse er ihr auch die vereinbarten Darlehenszinsen bis zur Rückzahlung des Darlehensbetrages zahlen und auch den Wertverlust ersetzen, den der Pkw durch eine längere Nutzung erlitten hat.

Der Senat hat eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Und zwar habe der Fall keine grundsätzliche Bedeutung. Nichtzulassungsbeschwerde wurde dagegen erhoben.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Celle v. 02.03.2021 und Juris das Rechtsportal

Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/kursaenderung-des-bgh-bei-kaskadenverweisung-in-widerrufsinformation/ und https://raheinemann.de/widerruf-verbraucherkreditvertrag-wegen-kaskadenverweisung/ und https://raheinemann.de/kein-nutzungsersatz-nach-widerruf-von-fernabsatz-darlehensvertrag/ und https://raheinemann.de/widerruf-eines-autodarlehensvertrages-mit-kaskadenverweisung/ und https://raheinemann.de/bgh-entscheidet-zur-wirksamkeit-des-widerrufs-einer-auf-abschluss-eines-verbraucherdarlehensvertrags-gerichteten-willenserklaerung/ und https://raheinemann.de/hat-leasingnehmer-widerrufsrecht-bei-kilometerleasingvertraegen/ und https://raheinemann.de/widerrufsbelehrung-in-s-immobiliardarlehensvertrag-wirksam/ und https://raheinemann.de/macht-unzulaessige-agb-klausel-widerrufsbelehrung-undeutlich/ und https://raheinemann.de/widerrufsbelehrung-zu-darlehensvertrag-einer-sparkasse-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/widerrufsinformation-der-sparkasse-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/widerruf-darlehensvertrag-bei-nicht-ordnungsgemaessen-pflichtangaben/ und https://raheinemann.de/urteil-des-eugh-zum-widerruf-von-verbraucherkreditvertraegen/ und https://raheinemann.de/widerruf-des-beitritts-zu-investmentfonds-jahre-spaeter/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung. Dazu hat das OLG Celle am 13.01.2021, 3 U 47/20, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Widerruf eines Autodarlehensvertrages mit Kaskadenverweisung. Dazu hat das OLG Celle am 13.01.2021, 3 U 47/20, entschieden.