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Von Experten wird die sogenannte Systemische Therapie als psychotherapeutisches Verfahren unterschiedlich bewertet.

Aus der Antwort (BT-Drs. 19/3280) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/2812) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, ist dies der Grund dafür, dass diese Therapieform noch nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt ist. Die Fachberatungen dauern noch an, mit einem Abschluss sei im März 2019 zu rechnen. Den Angaben zufolge liegt der Fokus der Systemischen Therapie auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen. Einbezogen würden in die Therapie Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systemes. Im April 2013 habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Bewertungsverfahren für die Systemische Therapie bei Erwachsenen eingeleitet und den Unterausschuss Methodenbewertung damit beauftragt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sei im August 2014 mit der Bewertung des Nutzens und Schadens der Therapie beauftragt worden. Den Abschlussbericht habe das IQWiG im Mai 2017 dem G-BA vorgelegt. Die zuständige Arbeitsgruppe berate seitdem, wobei „dissente Auffassungen zur fachlichen Bewertung des Nutzens“ der Therapie bestünden. Von den im G-BA vertretenen Organisationen werde die Empfehlung des IQWiG unterschiedlich wahrgenommen. Der Streit über die Einbindung einer größeren Fachöffentlichkeit solle nun aufgelöst werden.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 521 v. 16.07.2018 und Juris das Rechtsportal

 

RH