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Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt? Das BMF hat einen entsprechenden Gesetzentwurf, u.a. auch zur Beseitigungung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht insbesondere Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor und wird vom Deutschen Anwaltverein – DAV – kritisiert. Nachfolgend im Einzelnen:

Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt? Erweiterung Ermittlungsbefugnisse

Dazu kritisiert allen voran der DAV die mit dem Entwurf beabsichtigte Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse. Die Kritik schliesst ein: Die mit der Erweiterung verbundene Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS). Einer solchen Machtfülle bei der FKS bedürfe es nicht und zwar weder zum Schutze des Sozialstaates noch zum Schutze der Rechte von Betroffenen noch zum Schutz des Wettbewerbs.

Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt? Eingriff in Freiheitsrechte

Der Entwurf bezeichnet eine Stärkung der FKS im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde als Verbesserung. Und zwar lenke dies ab von den Ursachen für Schwarzarbeit. Außerdem lenke dies ab von den Ursachen illegaler Beschäftigung. Vielmehr diskriminiere die vorstehend bezeichnete Stärkung die davon betroffenen Personen. Tatsächlich greife das Gesetz in vielfältiger Weise in Freiheitsrechte ein und missachte die betriebliche und private Sphäre und zwar ohne dass damit der Sozialstaat verbessert werde. Damit verbessere der Gesetzentwurf auch nicht die wirtschaftliche Situation einschliesslich der sozialen Sicherheit der Betroffenen.

Beschneidung Anspruch auf Kindergeld

Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt?

Weiterhin kritisiert der DAV die mit dem Entwurf beabsichtigte Verhinderung von Kindergeldmissbrauch. Und zwar beschneide der Gesetzentwurf den unionsrechtlich garantierten Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates und beschneide insbesondere den Anspruch speziell derjenigen, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und zwar in europarechtswidriger Weise.

Quellen: Dazu wird verwiesen auf die Pressemitteilung des DAV v. 08.01.2019 und auf Juris das Rechtsportal

Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt?

Siehe auch: https://raheinemann.de/muss-ehemann-ueberzahltes-kindergeld-immer-erstatten/ und https://raheinemann.de/fg-muenster-studium-zum-sparkassenfachwirt-kann-zu-anspruch-auf-kindergeld-fuehren/ und https://raheinemann.de/kindergeldzahlungen-ins-ausland-seit-2010-fast-verzehnfacht/ und https://raheinemann.de/baukindergeld-verursacht-nach-ansicht-der-bundesregierung-kosten-in-hoehe-von-vier-milliarden-euro/ und https://raheinemann.de/betriebsuebergang-bei-echtem-betriebsfuehrungsvertrag/ und https://raheinemann.de/starke-familien-gesetz-vom-bundestag-verabschiedet/ und https://raheinemann.de/familien-mit-kleinen-einkommen-sollen-besser-unterstuetzt-werden/ und https://raheinemann.de/thailaendische-pflegekraft-ueber-die-pflegekasse-zu-beschaffen/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt? Dazu die Pressemitteilung des DAV v. 08.01.2019 und Juris das Rechtsportal.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Neues Gesetz gegen Missstände am Arbeitsmarkt? Dazu die Pressemitteilung des DAV v. 08.01.2019 und Juris das Rechtsportal.