Mehr Infos

Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt? Am 05.11.2019 – Az. 17 U 245/18 –  hat das OLG Karlsruhe entschieden, nach welchen Maßgaben ein Klageantrag in Nachlieferungsfällen zu formulieren ist und die Berufung der Klägerin wegen Verjährung zurückgewiesen.

Der Fall:

Im Dezember 2013 hat die Klägerin hat für 22.890,01 Euro einen neuen VW Caddy Trendline – mit einem Motor aus der Baureihe EA189 -. Nunmehr wird das Fahrzeug von der VW AG seit Juni 2015 nicht mehr hergestellt. Das derzeit lieferbare Nachfolgemodell weist optische und technische Änderungen auf. Außerdem enthält es einen anderen Motor (EA 288).

Von ihrem Autohändler verlangte die Klägerin die Lieferung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Und zwar aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung“ gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs.

Das LG Karlsruhe hat die im Jahr 2017 erhobene Klage abgewiesen.

Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt? Entscheidung des OLG Karlsruhe:

Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt?

Die Entscheidung

Am 05.11.2019 – Az. 17 U 245/18 – hat das OLG Karlsruhe die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Anforderung an die Formulierung eines Klageantrags in Nachlieferungsfällen

Hinsichtlich der Formulierung eines Klageantrags in Nachlieferungsfällen, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht mehr lieferbar ist, hat das OLG folgendes ausgeführt:

Aus der Bezeichnung in der alten Rechnung für das gekaufte Fahrzeug sei auf die geforderte Ausstattung der aktuellen Baureihe zu schließen.

Dazu müsse im Klageantrag müsse eindeutig formuliert sein, welches Fahrzeug mit welcher Ausstattung die Klägerin fordere. In der Rechnung aufgeführte Ausstattungspakete müssten aufgeschlüsselt werden. Nur dann könne auch im Fall einer Verurteilung festgestellt werden, ob das angebotene Fahrzeug dem im Urteil beschriebenen Fahrzeug entspreche.

Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt? Zur Verjährung

Kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche der Klägerin gemäß §§ 437 Nummer 1, 434 Abs. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB seien aber verjährt(§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) verjährt. Der insoweit zulässige Antrag der Klägerin sei aber verjährt. Und zwar weil Nachlieferungsansprüche gegen den Autohändler innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Fahrzeugs verjähren. Außerdem sei die Klage erst im Jahr 2017 erhoben worden.

Kein § 242 BGB

Schließlich sei die Beklagte auch nicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert, die Einrede der Verjährung zu erheben. Insbesondere auch nicht wegen des Umstandes, dass die Beklagte öffentlich bis zum 31. Dezember 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige (auch bereits verjährte) Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen, verzichtet hat. Und zwar hätte die Klägerin nicht davon ausgehen können, dass ein von der V. AG erklärter Verjährungsverzicht auch für den Händler gelten würde oder dass die V. AG für die Händler einen Verjährungsverzicht aussprechen oder entscheiden könne, ob diese einen Verjährungsverzicht aussprechen

Quellen: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe v. 15.11.2019 und Juris das Rechtsportal

Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/anspruch-auf-deliktszinsen-gegen-vw-im-dieselskandal/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-nachlieferung-eines-neufahrzeuges-im-dieselskandal/ und https://raheinemann.de/vw-muss-schadensersatz-leisten/ und https://raheinemann.de/vw-im-fall-zum-diesel-skandal-schadensersatzpflichtig/ und https://raheinemann.de/kein-schadensersatz-fuer-vielfahrer-im-dieselskandal/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt? Dazu hat am 05.11.2019 - Az. 17 U 245/18 - das OLG Karlsruhe entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Diesel-Abgasskandal – Wann ist der Anspruch auf Nachlieferung verjährt? Dazu hat am 05.11.2019 – Az. 17 U 245/18 – das OLG Karlsruhe entschieden.