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Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges im Dieselskandal? Dazu hat am 28.08.2019 das OLG Saarbrücken zu Az. 2 U 92/17 entschieden. Und zwar hat der Käufer (Kläger) keinen Anspruch bezüglich des vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs auf Nachlieferung eines typengleichen Neufahrzeuges.

Was ist passiert?

Der Käufer (Kläger) eines Audi A 5 Sportback 2.0 TDI hatte von dem beklagten Kfz-Händler unter dem Aspekt kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche begehrt. Und zwar wollte er ein typengleiches Neufahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers nachgeliefert bekommen. Das LG Saarbrücken, Az. 12 O 14/17, hatte die darauf gerichtete Klage zurückgewiesen.

Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges im Dieselskandal? was sagt das OLG Saarbrücken dazu?

Das OLG Saarbrücken hat die gegen das klageabweisende Urteil eingelegte Berufung des Klägers zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Und zwar ist nach Ansicht des OLG das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug mit einem Sachmangel (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB) behaftet gewesen. Entgegen der Annahme des Landgerichts sei der Beklagten die Nacherfüllung nicht unmöglich. Der Käufer (Kläger) habe unter diesen Umständen keinen Anspruch bezüglich des vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs auf Nachlieferung eines typengleichen Neufahrzeuges.

Dem Kläger sei nach Abwägung der wechselseitigen Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles zumutbar gewesen, dem Kfz-Händler das Aufspielen eines durch den Fahrzeughersteller zur Verfügung gestellten Software-Updates zu ermöglichen. Das Aufspielen des Software-Updates stelle nämlich eine dem Kläger zumutbare Möglichkeit der Nacherfüllung dar. Dazu habe der Kläger nicht hinreichend dargetan, dass das Aufspielen des Software-Updates zu weiteren Problemen oder Nachteilen beim Betrieb des Fahrzeuges führe. Er habe vielmehr nur insoweit nur Vermutungen geäußert. Diese gäben im Streitfall keinen Anlass zum Eintritt in eine Beweisaufnahme.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Saarbrücken v. 28.08.2019 und Juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/kein-schadensersatz-fuer-vielfahrer-im-dieselskandal/ und https://raheinemann.de/vw-muss-schadensersatz-leisten/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-deliktszinsen-gegen-vw-im-dieselskandal/ und https://raheinemann.de/diesel-abgasskandal-wann-ist-der-anspruch-auf-nachlieferung-verjaehrt/ und https://raheinemann.de/vw-im-fall-zum-diesel-skandal-schadensersatzpflichtig/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges im Dieselskandal? Dazu hat das OLG Saarbrücken m 28.08.2019 zu Az. 2 U 92/17 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges im Dieselskandal? Dazu hat das OLG Saarbrücken m 28.08.2019 zu Az. 2 U 92/17 entschieden.