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Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Maskenpflichtprotest? Dazu hat am 07.10.2021, 10 Sa 867/21, das LArbG Berlin-Brandenburg entschieden. Und zwar das LArbG der Berufung stattgegeben und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der Entscheidung des Arbeitsgerichts abgewiesen.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Maskenpflichtprotest? Ein brandenburgischer Lehrer, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, war von der Schule außerordentlich gekündigt worden.

Der Lehrer weigerte sich beharrlich, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dazu legte er ein aus dem Internet bezogenes Attest eines österreichischen Arztes vor. Seine Ablehnung dokumentierte er zudem in E-Mails gegenüber der Schulelternsprecherin. Darin bewertete er die Maskenpflicht in der Schule („bin ich der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“). In einer E-Mail forderte er die Eltern daneben auf, mit einem vorformulierten zweiseitigen Schreiben gegen die Schule vorzugehen. Der Kläger war ergebnislos abgemahnt worden. Gegen seine Kündigung reichte der Lehrer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.

Das Arbeitsgericht

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Ablehnung der Maskenpflicht? Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Die Schule wandte sich mit der Berufung an das LArbG.

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Maskenpflichtprotest? Dazu das LArbG Brerlin-Brandenburg

Mit Entscheidung vom 07.10.2021, 10 Sa 867/21, hat das LArbG Berlin-Brandenburg die außerordentliche Kündigung aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage (§ 4 Abs. 1 S 1 KSchG i.V.m § 13 Abs. 1 S 2 KSchG) unter Abänderung der Entscheidung des Arbeitsgerichts abgewiesen.

Wie geht es weiter?

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Quellen: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 39/2021 v. 08.10.2021 und Juris das Rechtsportal

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Maskenpflichtprotest? Siehe auch:

https://raheinemann.de/traegt-der-arbeitgeber-das-betriebsrisiko-auch-in-der-corona-pandemie/ und https://raheinemann.de/kuendigung-wegen-quarantaene-im-zusammenhang-mit-covid-19/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-kundendatenmissbrauch/ und https://raheinemann.de/kirchenaustritt-von-koch-einer-evangelischen-kita-fristlose-kuendigung/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/kuendigung-eines-air-berlin-piloten-nach-insolvenzeroeffnung-wirksam/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-eines-lkw-fahrers-wegen-drogenkonsums/ und https://raheinemann.de/wirksame-kuendigung-der-geschaeftsfuehrerin-der-rak-duesseldorf/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-weil-busfahrer-keine-fahrscheine-aushaendigte/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-auch-bei-geringem-wirtschaftlichen-schaden/ und https://raheinemann.de/kein-lohnanspruch-bei-betriebsschliessung-aufgrund-corona-pandemie/ und https://raheinemann.de/zugang-einer-kuendigung-bei-erklaerung-gegenueber-ehegatten/ und https://raheinemann.de/kindergartenkind-erhaelt-kein-schmerzensgeld-bei-haeuslicher-quarantaene/ und https://raheinemann.de/ordentliche-kuendigung-bei-hinweis-auf-gesetzliche-fristen-wirksam/ und https://raheinemann.de/faelschung-von-impfpaessen-nicht-strafbar/ und https://raheinemann.de/koennen-drohungen-gegen-vorgesetzten-fristlose-kuendigung-rechtfertigen/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-wegen-mitnahme-von-buerostuhl-ins-homeoffice/ und https://raheinemann.de/kuendigung-des-chefarztes-wegen-wiederheirat/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Maskenpflichtprotest? Dazu hat am 07.10.2021, 10 Sa 867/21, das LArbG Berlin-Brandenburg entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Maskenpflichtprotest? Dazu hat am 07.10.2021, 10 Sa 867/21, das LArbG Berlin-Brandenburg entschieden.