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Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2023, 7 AZR 169/22, entschieden. Und zwar seien in Arbeitsverträgen mit Profifußballern Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt, so das BAG. Und weiter: Eine solche einsatzabhängige Verlängerungsklausel sei nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Zu dieser Frage hatte das BAG über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Der klagende Arbeitnehmer schloss im August 2019 einen für die Zeit vom 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler mit der beklagten Arbeitgeberin für deren in der Regionalliga Südwest spielende 1. Mannschaft. Und zwar ist im Vertrag ist geregelt, dass sich dieser um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Kläger auf mindestens 15 Einsätze (von mindestens 45 Minuten) in Meisterschaftsspielen kommt. Der klagende Arbeitnehmer absolvierte bis zum 15. Februar 2020 zwölf Einsätze. Das dann neu berufene Trainerteam der beklagten Arbeitgeberin setzte den klagenden Arbeitnehmer danach nicht mehr ein. Pandemiebedingt wurde ab Mitte März 2020 der Spielbetrieb ausgesetzt und am 26. Mai 2020 die mit 34 Spieltagen geplante Saison vorzeitig beendet.

Der Kläger hat mit seiner Klage geltend gemacht, dass der Arbeitsvertrag sich um eine Spielzeit verlängert habe, also bis zum 30. Juni 2021. Angesichts des ungeplanten Saisonabbruchs sei die arbeitsvertraglich vereinbarte Bedingung bereits aufgrund seiner zwölf Spieleinsätze eingetreten. Und zwar hätten die Parteien, so der klagende Arbeitnehmer, Hätten die Parteien eine an die tatsächliche Zahl von Spieltagen angepasste – also verringerte – Mindesteinsatzzahl oder auch nur eine Mindesteinsatzquote vereinbart, wenn sie das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit vorhergesehen hätten.

Die Vorinstanzen

Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Die Vorinstanzen, zuletzt das Hessische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2022 – 18 Sa 141/21 –, haben die Klage abgewiesen und die Auffassung vertreten, dass sich der streitbefangene Arbeitsvertrag nicht verlängert hat.

Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Dazu das BAG

Die Entscheidung

Die Revision des Klägers hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Vereinbarung ist verbindlich und nicht anzupassen

Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Die Parteien haben die Vertragsverlängerung an eine – vom Kläger nicht erreichte – absolute Mindesteinsatzzahl gebunden, die der klagende Arbeitnehmer nicht erreicht habe, so das BArbG. Diese Mindersteinsatzzahl sei hinsichtlich des unvorhersehbaren pandemiebedingten Saisonabbruch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu korrigieren. Der klagende Arbeitnehmer habe gegen den beklagten Arbeitgeber auch keinen Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungsvereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB). Die Frage der Wirksamkeit der einsatzgebundenen Verlängerungsklausel war für die Entscheidung des Senats nicht von Relevanz.

Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/profifussballer-pandemiebedingter-saisonabbruch-keine-verlaengerung-des-befristeten-arbeitsvertrags-aufgrund-einer-einsatzabhaengigen-verlaengerungsklausel/

Gerne steht Ihnen bei Fragen zum Thema unser Anwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2023, 7 AZR 169/22, entschieden.

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Verlängert sich Fußballerarbeitsvertrag bei Einsätzen unter Limit? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2023, 7 AZR 169/22, entschieden.