Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig? Dazu hat am 16.01.2018, Az. 7 AZR 312/16, das BAG entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers gerechtfertigt ist.
Was ist passiert?
Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig?
Seit dem 01.07.2009 war der Kläger bei dem beklagten Verein als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Seit dem 01.07.2009 war der Kläger bei dem beklagten Verein als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Dieser sah eine Befristung zum 30.06.2014 und eine Option für beide Parteien vor, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Der Kläger erhält nach dem Vertrag eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist. In der Saison 2013/2014 absolvierte der Kläger neun der ersten zehn Bundesligaspiele. In der Halbzeit wurde er am elften Spieltag verletzt ausgewechselt und in den verbleibenden Spielen der Hinrunde verletzungsbedingt nicht mehr eingesetzt. Der Kläger wurde nach Beendigung der Hinrunde nicht mehr zu Bundesligaspielen herangezogen, sondern der zweiten Mannschaft des Beklagten zugewiesen.
Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 30.06.2014 geendet hat. Er hat hilfsweise den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge der von ihm ausgeübten Verlängerungsoption bis zum 30.06.2015 geltend gemacht. Ferner hat er die Zahlung von Punkte- und Erfolgspunkteprämien für die Spiele der Rückrunde der Saison 2013/2014 i.H.v. 261.000 Euro verlangt.
Dem Befristungskontrollantrag hatte das Arbeitsgericht stattgegeben und den Zahlungsantrag abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht Mainz, Urt. v. 17.02.2016 – 4 Sa 202/15 hatte die Klage insgesamt abgewiesen.
Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig? Dazu das BAG:
Vor dem BAG hatte die Revision des Klägers keinen Erfolg. Das BAG hat entschieden, dass die Befristung des Arbeitsvertrags wirksam ist.
Die Befristung ist nach Auffassung des BAG wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Von einem Lizenzspieler würden im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen könne. Dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründe. Die Voraussetzungen der Verlängerungsoption und des geltend gemachten Prämienanspruchs für die Spiele der Rückrunde seien nicht erfüllt, da der Kläger nur in zehn Bundesligaspielen der Hinrunde der Saison 2013/2014 eingesetzt worden sei. Der Beklagte habe die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht treuwidrig vereitelt.
Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 2/2018 v. 16.01.2018 und Juris das Rechtsportal
Siehe auch: https://raheinemann.de/sachgrundlose-befristung-kann-rechtsmissbraeuchlich-sein/ und https://raheinemann.de/schiedsrichtervertrag-kein-arbeitsvertrag/ und https://raheinemann.de/zustandekommen-des-arbeitsvertrages-durch-schluessiges-handeln/ und und https://raheinemann.de/befristung-des-arbeitsvertrags-mit-berufsfussballspieler-moeglich/ und https://raheinemann.de/befristung-eines-arztes-in-der-weiterbildung-unwirksam/ und https://raheinemann.de/befristung-eines-arbeitsverhaeltnisses-nach-heimarbeitsverhaeltnis/ und https://raheinemann.de/koennen-kettenbefristungen-zulaessig-sein/ und https://raheinemann.de/haushaltsbefristungen-bei-der-bundesagentur-fuer-arbeit-unwirksam/ und https://raheinemann.de/ausschlussfrist-bei-vergleichsverhandlungen-gehemmt/ und https://raheinemann.de/wann-ist-die-entfristung-eines-arbeitsverhaeltnisses-vorzunehmen/ und https://raheinemann.de/was-ist-die-folge-bei-aenderung-des-befristeten-arbeitsvertrags/ und https://raheinemann.de/doppelte-schriftformklausel-im-formular-arbeitsvertrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/sachgrundlose-befristung-trotz-frueherer-beschaeftigung/ und https://raheinemann.de/befristeter-arbeitsvertrag-in-elektronischer-form-wirksam/ und https://raheinemann.de/doppelte-schriftformklausel-im-formulararbeitsvertrag-unwirksam/
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
