Milliardenpaket für Familien vom Bundesrat gebilligt. Dazu hat der Bundesrat am 23.11.2018 dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Und damit hat er die Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld gebilligt.
Milliardenpaket für Familien vom Bundesrat gebilligt – Worum geht es?
Überwiegend im kommenden Jahr 2019 werden die in dem rund 10 Mrd. Euro starken Paket enthaltenen Maßnahmen in Kraft treten. Unter anderem zählt hierzu die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Es beträgt dann für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Es erfolgt auch eine Anpassung des steuerlichen Kinderfreibetrags (§ 32 EStG), der ab 01.01.2019 und 01.01.2020 um jeweils 192 Euro steigt.
Steuerliche Vorteile
Milliardenpaket für Familien vom Bundesrat gebilligt.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags wirkt sich ebenfalls steuermindernd aus. Dieser steigt jährlich von derzeit 9.000 Euro im nächsten Jahr auf 9.168 Euro an, 2020 dann auf 9.408 Euro. Eine Versteuerung des Einkommens erfolgt muss erst ab dieser Grenze versteuert werden. Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression. Dies ist der Effekt, wonach mitunter eine Aufzehrung von Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz erfolgt. Die Eckwerte bei der Einkommenssteuer werden ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84%, für 2020 eine von 1,95% an.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten?
Milliardenpaket für Familien vom Bundesrat gebilligt. Der Bundespräsident bekommt jetzt über die Bundesregierung das Gesetz zur Unterzeichnung vorgelegt. Es kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Quellen: Pressemitteilung des BR vom 23.11.2018 und Juris das Rechtsportal
Siehe auch: https://raheinemann.de/starke-familien-gesetz-vom-bundestag-verabschiedet/