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Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts? Dazu hat das BAG am 25.09.2018, 8 AZR 26/18, entschieden. Und zwar besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs 5 BGB bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung, so das BAG.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts? Zu dieser Frage hatte das BAG am 25.09.2018 über folgenden Sachverhalt entschieden:

In der Revision streiten die Parteien noch über die Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei dem beklagten Arbeitgeber ist der klagende Arbeitnehmer langjährig beschäftigt. Er hat dann die Beklagte auf Zahlung rückständiger Besitzstandszulagen für die Monate Mai bis September 2016 in Anspruch genommen. Er hat zudem von der Beklagten die Zahlung von drei Pauschalen à 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangt wegen Verzugs mit der Zahlung der Besitzstandszulage für die Monate Juli bis September 2016.

Er hat insoweit die Ansicht vertreten, § 288 Abs. 5 BGB sei auch im Arbeitsrecht anwendbar. Demgegenüber hat der beklagte Arbeitgeber im Wesentlichen eingewandt, § 288 Abs. 5 BGB sei im Arbeitsrecht gemäß § 12a ArbGG ausgeschlossen. Die Voraussetzungen des § 288 Abs. 5 BGB lägen zudem nicht vor, da sie sich nicht schuldhaft in Verzug befunden habe.

Das bisherige Verfahren

Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts? Die Vorinstanzen, zuletzt  LArbG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2017 – 8 Sa 284/17 -, hatten dies bejaht und der Klage stattgegeben.

Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts – was sagt das BAG dazu?

Mit der Revision wendet sich die der beklagte Arbeitgeber gegen seine Verurteilung zur Zahlung der Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB und war vor dem BAG erfolgreich.

Der klagende Arbeitnehmer hat nach Auffassung des BAG keinen Anspruch auf die geltend gemachten Pauschalen. Grundsätzlich finde § 288 Abs. 5 BGB zwar auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befinde.

Die Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließe allerdings als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Beitreibungskosten aus. Sie schliesse auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus.

Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 46/2018 v. 25.09.2018 und Juris das Rechtsportal

Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts? Siehe auch:

Anspruch des Pflegedienstes auf Verzugszinsen gegen die Krankenkasse?

Anspruch des Krankenhauses auf Ersatz von Verzugsschaden?

Lohn bei Beschäftigungsverbot ohne vorherige Arbeitsleistung?

Überstundenausgleich bei Freistellung des Arbeitnehmers?

Weitere Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit?

Keine Beschäftigungspflicht nach Wegfall des Arbeitsplatzes?

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Haftet der Arbeitgeber für Wertsachen des Arbeitnehmers?

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts? Dazu hat das BAG am 25. September 2018 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts? Dazu hat das BAG am 25. September 2018 entschieden.