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Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Dazu hat das OLG Dresden am 07.06.2021, 21 UF 153/21, entschieden. Und zwar dient ein paritätisches Wechselmodell nur dann dem Kindeswohl, wenn Vater und Mutter gut miteinander kommunizieren und kooperieren können, so das OLG Dreden.

Was ist passiert?

Die Eltern zweier minderjähriger Kinder sind verheiratet und leben dauernd getrennt voneinander. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Kinder leben bei der Mutter. Sie sehen ihren Vater aber regelmäßig und häufig. Der Vater möchte im Gegensatz zur Mutter ein paritätisches Wechselmodell als Umgangsregelung.

Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Dazu das OLG Dresden

Das OLG Dresden sah die Voraussetzungen für die Anordnung eines paritätischen Wechselmodell als nicht erfüllt an.

Entscheidender Maßstab für den Umfang des Umgangsrechts und seine Ausübung sei das Kindeswohl. Gemäß § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Und zwar habe das Gericht diejenige Entscheidung zu treffen, die – unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen der Eltern – dem Kindeswohl nach § 1697a BGB am besten entspreche, so das OLG.

Und zwar gingen die Richter bei der Entscheidung über die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells von strengen Voraussetzungen aus. Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Die Richter hoben hervor, dass es bei der Entscheidung über das Wechselmodell nicht darum gehe, Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Vielmehr sei entscheidend, ob das Wechselmodell dem Wohl des Kindes diene.

Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Die Eltern müssen kooperieren und kommunizieren können, damit das Wechselmodell funktioniert und tatsächlich dem Kindeswohl dient, so das OLG. Und zwar sei der Abstimmungs- und Kooperationsbedarf zwischen den Eltern besonders hoch, weil die Kinder weitgehend zu gleichen Teilen in den Haushalten beider Elternteile leben würden. Eine dementsprechende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sei bei den Eltern aber nicht vorhanden, so das OLG Dresden.

Quellen: Pressemitteilung des DAV FamR Nr. Nr. 3/2022 v. 17.01.2022 und Juris das Rechtsportal

Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Siehe auch:

Wechselmodell gegen den Willen des anderen Elternteils?

Umgangsrecht auch für die Großeltern mit den Enkeln?

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl?

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt?

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung

Entspricht begleiteter Umgang dem Kinderwohl?

Alleiniges Sorgerecht und Kindeswohl

Sorgerecht für nichteheliches Kind Kindeswohl entsprechend?

Reform der elterlichen Sorge evaluiert

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Dazu hat das OLG Dresden am 07.06.2021, 21 UF 153/21, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern? Dazu hat das OLG Dresden am 07.06.2021, 21 UF 153/21, entschieden.