Zum Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung. Manchmal bringen Feste wie Weihnachten oder Ostern in getrennt lebenden Familien Probleme beim Umgang mit Trennungskindern mit sich. Dazu informiert die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die Rechtslage bei „Trennungskindern“.
Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Der Umgang an den Festtagen:
Für viele ist Weihnachten das wichtigste Familienfest. Doch hierzulande leben über zwei Millionen Kinder mit Eltern, die getrennt oder geschieden sind. Schnell bricht Streit aus, wenn sich die Eltern nicht darüber einigen können, wo der Nachwuchs die Festtage verbringt. Im Notfall entscheidet das Gericht, das dabei auch auf die Meinung des Kindes hört.
Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Der Grundsatz
Grundsätzlich wird im deutschen Recht beiden Elternteilen gleichermaßen Umgang mit dem Kind zugesprochen (vgl. § 1684 BGB). Allerdings stellt Sprecher von anwaltauskunft.de, Swen Walentowski, klar: „Das Familienrecht legt nicht fest, wie sich Eltern den Umgang mit den Kindern an Feiertagen aufteilen müssen. Es liegt also erst einmal an Mutter und Vater, eine für sich und für das Kind gute Lösung zu finden.“
Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Einigung zum Umgang
Dies gelingt den meisten Eltern von Trennungskindern im Alltag auch. Inzwischen haben sich in vielen getrenntlebenden Familien verschiedene Formen des Umgangs an Festtagen etabliert. Walentowski erklärt: „Eines der klassischen Modelle ist, dass die Kinder etwa Weihnachten bei dem einen Elternteil verbringen, Silvester bei dem anderen und im Jahr darauf umgekehrt“.
Gerichtliche Klärung
Im Härtefall entscheidet das Familiengericht – Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung
Nur, wenn die Elternteile in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und Kompromisse zu schließen, funktionieren diese Wechselmodelle. In Härtefällen muss das Familiengericht entscheiden – entweder über eine Gesamtregel für den Umgang oder nur eine für die Feiertage.
Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Befragung der Kinder
Wenn solche Fragen gerichtlich geklärt werden, werden auch die Kinder befragt und zwar schon ab einem Alter von drei Jahren. Rechtsanwalt Swen Walentowski erklärt: „Zwar beeinflusst die Aussage eines so kleinen Kindes in den meisten Fällen nur bedingt die Entscheidung des Familiengerichts“. „Aber bei einem älteren Kind und einem Jugendlichen im Alter zwischen zehn und 15 Jahren sieht das sicherlich anders aus.“
Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Aussagen der Kinder spielen wichtige Rolle
In seiner Entscheidung, wo das Kind bestimmte Festtage verbringt, werde das Familiengericht zwar nicht nur seine Aussagen berücksichtigen. Sie spielen aber dennoch eine wichtige Rolle. Natürlich sollten vernünftige Eltern alles Mögliche versuchen, solche Fragen außerhalb eines Gerichtssaals zu klären, bevor es zu solchen Entscheidungen kommt.
Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Anwaltauskunft Nr. 38/2017 v. 15.12.2017 und Juris das Rechtsportal
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