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Recht für Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit Enkelkind? Dazu hat das OLG Hamm am 23.10.2017, Az. 3 UF 120/17, entschieden, dass die Großeltern kein unbedingtes Recht auf Umgang – Umgangsrecht – mit ihrem minderjährigen Enkelkind haben, wenn das Kind aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zwischen Großeltern und Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten kann.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Ein Ehepaar forderte regelmäßigen Umgang mit ihrem siebenjährigen Enkel. Mit ihrer Tochter, der Kindesmutter, hatten sie sich überworfen und ihr auf die Mailbox gesprochen, sie würden ihr nicht noch einmal verzeihen; sie würden ihrem Enkel „die Wahrheit“ sagen, wenn sie ihn wiedersähen. Die Großeltern strebten ausdrücklich einen sog. unbegleiteten Umgang mit dem Kind allein an und lehnten es auch ab, den Enkel nur im Haushalt der Mutter in deren Anwesenheit zu besuchen.

Das AG Leer

Den Antrag der Großeltern auf ein Recht auf unbegleiteten Umgang mit dem Enkelkind hatte das AG Leer abgelehnt.

Dazu das OLG Hamm:

Die Entscheidung

Das OLG Hamm hat die Entscheidung des AG Leer bestätigt.

Umgangsrecht nur zum Wohl des Kindes

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben Großeltern gemäß § 1685 Abs. 1 BGB nur dann ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, also seiner Entwicklung förderlich ist. Etwas anderes gelte, wenn das Kind aufgrund der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten könne. Hier sei dies angesichts der kompromisslosen Haltung der Großeltern gegenüber der Kindesmutter zu befürchten.

In diesem Zusammenhang komme es auch nicht darauf an, welche Seite den Konflikt verschuldet habe, da es allein um das Kindeswohl gehe. Im vorliegenden Falle habe sich die Kindesmutter im Übrigen durchaus konstruktiv gezeigt und einen Umgang in ihrem Haushalt angeboten.

Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit Enkelkind?

Dagegen seien die Großeltern nicht bereit, den Erziehungsvorrang der Kindesmutter für den Enkel zu akzeptieren und zweifelten ihre Erziehungsfähigkeit an.

Dass ein Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit dem Enkelkind dem Kindeswohl förderlich sei, könne vor dem gesamten Hintergrund nicht festgestellt werden.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 13.12.2017 und Juris das Rechtsportal

Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit Enkelkind? Siehe auch:

https://raheinemann.de/kindeswille-entscheidend-fuer-die-umgangsregelung/ und https://raheinemann.de/gebietet-kindeswohl-umgangspflicht-des-vaters/ und https://raheinemann.de/umgangsrecht-wegen-corona-pandemie-eingeschraenkt/ und https://raheinemann.de/ausschluss-des-umgangsrechts-der-grosseltern-mit-enkelkind-moeglich/ und https://raheinemann.de/koennen-rechtliche-eltern-biologischem-vater-umgangsrecht-versagen/ und https://raheinemann.de/umgangsrecht-des-ehemaligen-liebhabers-nach-seitensprung/ und https://raheinemann.de/wer-kann-das-umgangsrecht-ausueben-und-welches-gericht-ist-zustaendig/ und https://raheinemann.de/begleiteter-umgang-im-sinne-des-kinderwohls/ und https://raheinemann.de/wechselmodell-nur-bei-guter-kooperation-der-eltern/ und

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit Enkelkind? Dazu hat das OLG Hamm am 23.10.2017, Az. 3 UF 120/17, entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit Enkelkind? Dazu hat das OLG Hamm am 23.10.2017, Az. 3 UF 120/17, entschieden.