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Nach Angaben der Bundesregierung hat der Abbau von Risiken im Bankensektor Vorrang vor dem Beginn von politischen Verhandlungen zu einer europäischen Einlagensicherung.

In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/3076) auf eine kleine Anfrage (BT-Drs. 19/2639) der FDP-Fraktion stellt die Bundesregierung dies fest. Ein „wichtiger erster Schritt in Richtung Risikoreduzierung“ sei die bereits erreichte Einigung zum Aufbau von Verlustpuffern bei den Banken. Die Bundesregierung schreibt zu einem gemeinsamen Schreiben von 154 Wirtschaftsprofessoren, in dem vor einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung gewarnt wird,: „Die im Aufruf der Professoren formulierten Anliegen stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Position der Bundesregierung.“ Die Regierung setzte sich seit Beginn der Krise für Lösungen ein, „die die richtige Balance zwischen europäischer Solidarität auf der einen Seite und Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten auf der anderen Seite wahren“.

Auch das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), wonach die Einführung der Einlagensicherung faktisch einem dauerhaften Transfermechanismus gleichkommen würde, stehe „nicht im Widerspruch zur Position der Bundesregierung“. Es bestehe nach der Studie die Gefahr eines Transfermechanismus, wenn eine gemeinsame Einlagensicherung zum heutigen Zeitpunkt und ohne einen ausreichenden Abbau von notleidenden Krediten eingeführt würde. Der Abbau und die Abbau von notleidenden Krediten sei jedoch Voraussetzung für den Beginn politischer Verhandlungen.

  

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 524 v. 17.07.2018und Juris das Rechtsportal

RH