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Banken und Finanzdienstleister in der ganzen EU sind gehalten, ab dem 31.10.2018 ihre Kunden besser über die Gebühren informieren, die mit der Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten verbunden sind.

Die EU-Zahlungskontenrichtlinie regelt eine Verbesserung der Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten.

Nach Auffassung der EU-Kommissarin Věra Jourová werden die neuen Regeln dafür sorgen, dass Angebote der Banken in Bezug auf die Gebühren wesentlich klarer und transparenter sind. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch nicht nur die Gebühren leichter verstehen, sondern die verschiedenen Angebote auch besser vergleichen.

Nach der neuen Richtlinie müssen Banken  den Kunden bei der Kontoeröffnung Banken ein sogenanntes „Entgeltinformationsblatt“ (FID) vorlegen. Dabei handelt es sich um ein Standard-Dokument, auf dem die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (z.B. Überweisungen) zusammenfassend dargestellt sind. Die Kundinnen und Kunden bekommen außerdem mindestens einmal jährlich eine kostenlose Aufstellung ihrer Gebühren. Diese Aufstellung ist ebenfalls in einer standardisierten Form vorzulegen und muss alle von den Kunden entrichteten Gebühren aufführen sowie Informationen zu Zinssätzen für die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen enthalten.

Ab dem 31.10.2018 müssen nach der Zahlungskonten-Richtlinie alle Banken in der EU dieses Dokument vorlegen. Ausnahme sind Frankreich und Italien, wo es bereits ähnliche Informationspflichten gibt und die Änderungen bis Ende Juli 2019 erfolgen werden.

Quelle: EU-Aktuell v. 30.10.2018 und Juris das Rechtsportal

RH