Auskunftsanspruch für freie Mitarbeiter bei Vergütungsungleichheit? Dazu hat am 05.02.2019 das LArbG Berlin-Brandenburg zu 16 Sa 983/18 entschieden. Und zwar steht der Klägerin, die als freie Mitarbeiterin eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bei der Vergütung behauptete, kein Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG zu, so das LArbG. Das BAG hat nachfolgend in der Revision am 25.02.2020, 8 AZR 145/18, entgegengesetzt entschieden und einen Auskunftsanspruch bejaht.
Der Sachverhalt
Geltend gemacht hatte die Klägerin, sie stehe zu der beklagten Sendeanstalt in einem Arbeitsverhältnis und erhalte wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen. In diesem Zusammenhang hat sie Auskunft über die Vergütung weitere Mitarbeiter verlangt sowie Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Das ArbG Berlin hatte die Klage abgewiesen.
Auskunftsanspruch für freie Mitarbeiter bei Vergütungsungleichheit? Dazu das LArbG Berlin-Brandenburg in der II. Instanz
Die Entscheidung
Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche hat das LArbG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen und entschieden, dass der klagenden ZDF-Reporterin, die als freie Mitarbeiterin eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bei der Vergütung behauptete, kein Anspruch auf nach § 10 EntgTranspG zusteht.
Auskunftsanspruch für freie Mitarbeiter bei Vergütungsungleichheit? Kein Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz
Die Klägerin ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts zu keiner Zeit als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin beschäftigt worden. Für eine Benachteiligung bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts habe sie keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise vorgetragen und könne deshalb weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern. Als freie Mitarbeiterin stehe der Klägerin weiterhin kein Anspruch auf Auskunft nach § 10 Entgelttransparenzgesetz zu.
Auskunftsanspruch für freie Mitarbeiter bei Vergütungsungleichheit? Was sagt das BAG in der Revision dazu?
Die Entscheidung
Das BAG hielt die zulässige Revision der Klägerin – Urteil vom 25.02.2020, 8 AZR 145/18 – für begründet. Und zwar stehe nach der insoweit rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts fest, dass die Klägerin nicht Arbeitnehmerin iSd. innerstaatlichen Rechts, sondern „arbeitnehmerähnliche Person“ ist. Dies stehe einem Auskunftsanspruch der Klägerin nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspG nach Ansicht des BAG nicht entgegen. Die Klägerin sei als freie Mitarbeiterin Arbeitnehmerin iSv. § 5 Abs. 2 Nr. 1 EntgTranspG. Ihr Beschäftigungsverhältnis bei der Beklagten erfülle die wesentlichen Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs der Richtlinie 2006/54/EG.
Quellen: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg v. 5/2019 v. 05.02.2019 und Juris das Rechtsportal
Auskunftsanspruch für freie Mitarbeiter bei Vergütungsungleichheit?
Siehe auch die folgende veröffentlichte Entscheidung: https://raheinemann.de/entschaedigung-nach-agg-bei-rechtsmissbraeuchlicher-bewerbung/ und https://raheinemann.de/diskriminierung-durch-kuendigung-in-der-probezeit/ und https://raheinemann.de/ablehnung-eines-lehramtsbewerbers-wegen-strafrechtlicher-verurteilung/ und https://raheinemann.de/diskriminierung-aufgrund-statistischer-wahrscheinlichkeitsrechnung/ und https://raheinemann.de/hitzefrei-einfach-nach-hause-gehen/ und https://raheinemann.de/sonntagsarbeit-privater-paketzusteller-erlaubt/ und https://raheinemann.de/ist-der-urlaubsanspruch-vererbbar/ und https://raheinemann.de/entschaedigung-nach-agg-bei-rechtsmissbraeuchlicher-bewerbung/ und https://raheinemann.de/kuendigung-wegen-wiederheirat-nach-scheidung-als-diskriminierung/ und https://raheinemann.de/ist-frage-nach-der-schwangerschaft-diskriminierung-nach-agg/ und https://raheinemann.de/diskriminierung-durch-regelung-zur-mindestgroesse-bei-pilotenausbildung/ und https://raheinemann.de/junges-hochmotiviertes-team-in-stellenanzeige-als-diskriminierung/ und https://raheinemann.de/transparenzregeln-fuer-mehr-lohngleichheit/ und https://raheinemann.de/welche-verguetung-fuer-krankenkassenvorstand-ist-angemessen/
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
