Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit? Dazu hat am 12.05.2017 hat der Bundesrat hat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gbilligt. Und zwar zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern.
Worum geht es?
Gegenstand der Regelung
Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten danach künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen (EntgTranspG).
Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit? Auskunftsanspruch
Dieser Ausgleichsanspruch ermöglicht Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden, die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit zu erfragen. Und zwar müssen bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs, der die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtern soll, müssen tarifgebundene Betriebe den relevanten Tarifvertrag nennen.
Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit? Auszug aus dem EntGTransG
Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit? Auszugsweise dazu § 10 EntGTranspG:
§ 10 EntgTranspG
Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG)
(1) Zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots im Sinne dieses Gesetzes haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch nach Maßgabe der §§ 11 bis 16. Dazu haben die Beschäftigten in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) zu benennen. Sie können Auskunft zu dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt nach § 5 Absatz 1 und zu bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen verlangen.
(2) Das Auskunftsverlangen hat in Textform zu erfolgen. Vor Ablauf von zwei Jahren nach Einreichen des letzten Auskunftsverlangens können Beschäftigte nur dann erneut Auskunft verlangen, wenn sie darlegen, dass sich die Voraussetzungen wesentlich verändert haben.
(3) Das Auskunftsverlangen ist mit der Antwort nach Maßgabe der §§ 11 bis 16 erfüllt.
(4) Sonstige Auskunftsansprüche bleiben von diesem Gesetz unberührt.„
Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit? Private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten
Das Gesetz fordert darüber hinaus private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne auf Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Die Unternehmen werden zugleich verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren.
Am Tag nach ihrer Verkündung sollen die Regelungen im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: Juris das Rechtsportal
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