Bundestag, Ausschuss für Gesundheit – 08. Juni 2011
Krankenhausinfektionen sollen künftig besser verhütet und bekämpft werden.
Der Gesundheitsausschuss befürwortete am 08. Juni 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der Union und der FDP bei Enthaltung der Opposition einen entsprechenden und in Teilen geänderten Gesetzentwurf der Koalition (17/5178). Er soll am 09. Juni 2011 im Bundestag abschließend beraten werden ebenso wie Anträge der SPD-Fraktion (17/4452). der Fraktion Die Linke (17/4489) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5203), die im Ausschuss abgelehnt wurden. Die SPD-Fraktion scheiterte zudem mit eigenen Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf. Unter anderem wollten die Sozialdemokraten Eingangsscreenings von Risikopatienten gesetzlich verankern.
Im Gesetzentwurf der Koalition ist unter anderem eine Verpflichtung der Landesregierungen vorgesehen, die Krankenhaushygiene per Erlass von Rechtsverordnungen zu regeln. Dies sei notwendig, um krankenhaushygienische Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen verstärkt durchzusetzen, heißt es zur Begründung. Per Änderungsantrag stellten die Koalitionspartner klar, dass die Rechtsverordnungen der Länder bis zum 31. März 2012 zu erlassen sind. Außerdem sollen die Landesregierungen auch ermächtigt werden, die Leiter von Praxen für ambulante Operationen, Tageskliniken, Entbindungs- und Dialyseeinrichtungen zur Erstellung von Hygieneplänen zu verpflichten. Ferner wird die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Evaluationsbericht zu den Neuregelungen vorzulegen.
Laut Gesetzentwurf erkranken in Deutschland jährlich zirka 400.000 bis 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen. Schätzungsweise stürben daran zwischen 7.500 und 15.000 Patienten. Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei jedoch durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar, heißt es im Entwurf. Dieser sieht auch vor, beim Robert-Koch-Institut eine neue Kommission einzurichten, die Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger geben soll. Ferner wird der Vorlage zufolge in der vertragsärztlichen Versorgung eine Vergütungsregelung für die ambulante Therapie von mit Methicillin-resistentem Staphylococcus (MRSA) infizierten Patienten sowie für die diagnostische Untersuchung von Risikopatienten geschaffen.
Union und FDP äußerten im Ausschuss die Erwartung, mit dem neuen Gesetz den Infektionsschutz deutlich zu verbessern. Die Oppositionsfraktionen begrüßten die eingeschlagene Richtung im Grundsatz. Die SPD bemängelte jedoch, der Gesetzentwurf bleibe ”in der Antibiotikastrategie zu undeutlich“. Die Grünen sahen ”vernünftige Ansätze“, kritisierten aber ebenso wie die SPD, dass wesentliche Fragen in die Verantwortung der Länder geschoben worden seien. Die Linke machte deutlich, mit einer parlamentarischen Initiative bereits vor zwei Jahren das Thema Infektionsschutz angestoßen zu haben.
Der Entwurf enthält neben Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene eine Reihe weiterer Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung, die von den Oppositionsfraktionen weitgehend abgelehnt werden. So soll unter anderem mit der Einführung eines Schiedsverfahrens zu den Vergütungsverträgen zwischen den Krankenkassen und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ”ein geeignetes Instrument zur Schlichtung von Konflikten der Vertragspartner in Bezug auf die Höhe der Vergütung für stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen geschaffen“ werden.
(Quelle: Bundestag)