LArbG Frankfurt: Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs rechtfertigt fristlose Kündigung
Am 23.08.2017, Az. 6 Sa 137/17, hat das LArbG Frankfurt entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch mit Vorgesetzen und Betriebsrat eingeladen wird und dieses Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, wirksam fristlos gekündigt werden kann. […]