Am 01. Dezember 2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Durch das Gesetz soll demographisch bedingten Versorgungsengpässen entgegen gesteuert werden und die medizinische Versorgung gezielt verbessert werden.
Vor allem soll dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegen gewirkt werden. In dem Gesetz sind finanzielle Anreize für Mediziner vorgesehen, die sich in unterversorgen Gebieten niederlassen oder dort Praxen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang soll auch die ärztliche Überversorgung in Großstädten abgebaut werden.
Ein neuer Versorgungszweig, eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ soll eingeführt werden. Er umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, wie Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatologische Erkrankungen, Multiple Sklerose und schwerwiegende immunbiologische Erkrankungen. Innerhalb des Versorgungszweiges können Leistungen ohne Abstaffelung und Mengenbegrenzung erbracht werden.
Neu eingeführt werden soll eine bundesweit einheitliche Notdienstrufnummer 116 117.
(Quelle: Pressemitteilung des BMinG vom 01. Dezember 2011)