Die Gerichte werden derzeit von einer wahren Welle von Filesharing-Klagen überrollt. Anders als in den den Prozessen vorangegangenen Abmahnungen vorgespiegelt, sind diese Klagen aber mitnichten Selbstläufer. Immer öfter haben die abgemahnten Anschlussinhaber Erfolg mit ihrer Verteidigung.
So konnten wir beispielsweise in den Verfahren der
– Hörbuch Hamburg HHV GmbH wegen des Werkes: „Bis(s) zum Morgengrauen, Stephenie Meyer (Hörbuch)“, vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer,
– Tobis Film GmbH & Co. KG wegen des Werkes: „The Book of Eli (Film)“, vertreten durch die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
– Epix Media AG wegen des Werkes: „Twilight Classics 05 – Convict 762 (Film)“
für unsere Mandanten jeweils die Rücknahme der Klage erreichen.
Die klagenden Rechteinhaber bekommen deswegen nicht nur kein Geld von unseren Mandanten – vielmehr sie müssen auch unsere Kosten erstatten und die Gerichtskosten tragen. Recht so. 😉