Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann Juli 2014 |
Inhalt
Sehr geehrte Leser, wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an: Anwaltskanzlei Heinemann Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann |
LSG München: Effektiver Rechtsschutz für Krankenhausträger
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SG Berlin: Unzulässige Klage auf Krankenhausvergütung bei unterbliebenem Schlichtungsverfahren auch bei Fehlen eines Schlichtungsausschusses
Bei einem Streit über eine Krankenhausvergütung ist bei einem unterbliebenen Schlichtungsverfahren die Klage nach § 17c Abs. 4b Satz 3 KHG auch dann unzulässig, wenn ein Schlichtungsausschuss noch gar nicht existiert. Das Verfahren ist nicht zur Nachholung des Schlichtungsverfahrens auszusetzen, weil dadurch die Zulässigkeit der Klage nicht herbeigeführt werden könnte. So hat das SG Berlin mit Urteil vom 25.03.2014 – S 182 KR 2450/13 entschieden. […mehr] |
OLG Koblenz: Änderung einer notariellen Vereinbarung über Unterhaltszahlungen aufgrund fortschreitenden Alters des Verpflichteten
Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 18. Juni 2014 – 9 UF 34/14, entschieden, dass die in einer notariellen Vereinbarung enthaltene Verpflichtung, an die geschiedene Ehefrau Unterhalt zu leisten, bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (hier: fortschreitendes Alter des Unterhaltsverpflichteten) entfallen kann. […mehr] |
EuGH: Markenschutz für Farbe Rot zugunsten deutscher Sparkassen?
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BGH zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.07.2014 – VI ZR 178/13 entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank verwendete Klausel, die den Anspruch des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld auf deren Löschung beschränkt, jedenfalls dann unwirksam ist, wenn sie sich auch auf Fallkonstellationen erstreckt, in denen der Inhaber des Rückgewähranspruchs im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist.
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Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines Internetportal Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urteil vom 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13 darüber zu befinden, ob der in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzte von dem Betreiber eines Internetportals Auskunft über die bei ihm hinterlegten Anmeldedaten des Verletzers beanspruchen kann. Dies hat der BGH verneint.
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