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Bis zum 09.11.2018 sind nach Information des LSG Mainz bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz über 15.000 zusätzliche, nicht vorhersehbare Klagen von Krankenkassen eingereicht worden. Die Klagen haben aus Sicht der Krankenkassen Rückforderung überzahlter Vergütungen von Krankenhäusern zum Gegenstand.

Nach Angaben des LSG Mainz sei Hintergrund des sprunghaften Anstieges die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vorgesehene Verkürzung der Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von Vergütungen an Krankenhäuser. Der am 09.11.2018 durch den Bundestag beschlossene Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes sieht auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses eine Ergänzung in § 109 Abs. 5 SGB V vor. Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen sollen danach künftig in zwei (statt bisher vier Jahren) verjähren. Das soll auch für Ansprüche der Krankenkassen gelten, die vor dem 01.01.2019 entstanden seien.
Der Gesetzentwurf sieht in einer weiteren Übergangsregelung (§ 325 SGB V) vor, dass die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ausgeschlossen sei, soweit diese vor dem Tag der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag (das war der 09.11.2018) nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. Zu dieser Regelung heißt es in der Begründung, die Ausschlussfrist ziele auf die Entlastung der Sozialgerichte und die Durchsetzung des Rechtsfriedens.

Der Gesetzgeber habe offensichtlich die Krankenkassen unterschätzt. Um ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend zu machen, haben diese alles in Bewegung gesetzt und über 15.000 Klagen allein bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz erhoben. Die Fälle wurden zum Teil in einer Klage mit einer angehängten Liste von Abrechnungsfällen gebündelt geltend gemacht. Nach ersten Zählungen wurden in Speyer ca. 8.000, in Koblenz ca. 4.000, in Mainz ca. 3.000 und in Trier 820 Fälle anhängig gemacht. Die Eingangszahlen bei den Sozialgerichten werden sich dadurch insgesamt fast verdoppeln. Voraussichtlich werden die Sozialgerichte allein mehrere Monate benötigen, um die Verfahren zu erfassen und ein Aktenzeichen zu vergeben. Es wurden bereits Wochenendschichten eingelegt.
Der konkrete zusätzliche Aufwand lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös abschätzen, da die Klagen nur zur Hemmung der Verjährung eingelegt, aber noch nicht begründet worden seien. Das Landessozialgericht stehe in ständigem Kontakt mit dem Ministerium der Justiz. Es werde gemeinsam in enger Abstimmung sowie angepasst an die jeweilige Entwicklung geprüft, welche Maßnahmen zur Unterstützung der Sozialgerichte in den Blick zu nehmen seien.

 

Quelle: Pressemitteilung des LSG Mainz v. 13.11.2018 und Juris das Rechtsportal

 

RH