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Die Arzneimittelversorgung soll sicherer werden. Dies sieht ein vom Bundeskabinett beschlossenes Gesetz vor. Danach sollen Patienten vor gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln geschützt und mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung geschaffen werden.

Zum Schutz von Patientinnen und Patienten vor verunreinigten oder gefälschten Medikamenten werden die Kompetenzen der zuständigen Bundesbehörden ausgebaut. Die Zulassungsbehörden sollen demnächst leichter Arzneimittel und Medikamente zurückrufen und die Länder bei Inspektionen von Herstellern im Ausland unterstützen können. Bei drohenden Versorgungsmängeln sollen die Behörden zeitnah und länderübergreifend tätig werden können. Gesetzlich Versicherte sind künftig von der Zuzahlung befreit, wenn ein Medikament sich als mangelhaft herausgestellt hat und ersatzweise ein anderes verordnet werden muss. Für mangelhafte Arzneimittel werden demnächst die Krankenkassen auch nicht mehr zahlen müssen.

Daneben enthält der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Regelungen, etwa zum Vertrieb und zur Nutzenbewertung bestimmter Arzneimittel. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass bis Mitte 2020 Arzneimittel-Rezepte überall auch elektronisch ausgestellt werden können.

  

Quellen: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 01.02.2019 und Juris das Rechtsportal

 

RH